Unternehmensnachfolge – Generelle Ausrichtung
Die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge betrifft insbesondere inhabergeführte mittelständische Familienunternehmen. Die Praxis zeigt, dass weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland ein strukturiertes Übergabekonzept erarbeitet haben. Daraus können erhebliche Gefahren für das Unternehmen entstehen, wenn der Inhaber das Unternehmen früher verlassen muss als geplant. Deshalb gehört die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge zu den unternehmerischen Pflichtaufgaben jedes inhabergeführten Unternehmens.
Unsere Erfahrung zeigt, dass bei vielen inhabergeführten Unternehmen die Unsicherheit groß ist, wie die Unternehmensnachfolge richtig zu gestalten ist. Dies ist verständlich, da für die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge eine Vielzahl, von zum Teil miteinander verknüpfter unternehmerischer, steuerlicher und rechtlicher Fragestellungen zu lösen ist. Deshalb ist das Unternehmensnachfolgekonzept immer das Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedener Spezialisten. Daraus wird auch deutlich, dass die Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge in der Realität immer auf den Einzelfall abzustimmen ist. Ein idealtypisches Konzept gibt es nicht.
Bei der Erarbeitung eines Nachfolgekonzeptes sind folgend Fragestellungen zu beantworten:
  • Familieninterne/-externe Nachfolge?
  • mit/ohne Geschäftsführungsbeteiligung der Familienmitglieder?
  • unentgeltliche, teilentgeltliche und vollentgeltliche Übertragungsvorgänge?
  • Übertragungen gegen laufende Versorgungsentgelte oder Einmalzahlung?
Üblicherweise bevorzugen inhabergeführte Unternehmen eine familieninterne Nachfolge. Jedoch lässt sich die Frage, ob eine qualifizierte Nachfolge innerhalb der Familie möglich ist, häufig erst sehr spät beantworten. Veränderungen im familiären Umfeld des Unternehmers sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen erfordern daher eine ständige Anpassung und ggf. eine Neuausrichtung des ursprünglichen Nachfolgemodells. Deshalb verstehen wir die Unternehmensnachfolgeberatung nicht als einmaligen Umsetzungsprozess, sondern als permanente Überwachung, Anpassung und Abstimmung der Nachfolgeregularien im Gesellschaftsvertrag und Testament.
Soweit aus dem Familienkreis kein geeigneter Nachfolger zur Verfügung steht, können Führungskräfte aus dem Unternehmen, zu denen der Unternehmer ein besonderes Vertrauensverhältnis aufgebaut hat, als Nachfolger in Betracht kommen (Management-Buy-Out) oder es wird ein unternehmensexterner Nachfolger gesucht (Management-Buy-In).
Ihre Ansprechpartner

Peter Schimpfky
Steuerberater, Partner
Tel.: 0049 89 / 24 29 16-40
Mobil: 0049 174 / 9 79 37 62
mail: p.schimpfky@schlecht-partner.de

 
© Schlecht und Partner | Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung | Barer Straße 7 | D 80333 München | Tel: 0049 89 / 24 29 16-0 | Fax: 0049 89 / 24 29 16-99 | info@schlecht-partner.de