Ausgangspunkt einer jeden Nachfolgeplanung sind die persönlichen Vorstellungen des
Unternehmers. Hier gleicht kein Fall dem anderen, zumal Vermögensstruktur und persönliche
Verhältnisse grundlegend variieren. Wir nehmen uns ausführlich Zeit, die persönlichen
Vorstellungen und Ziele in einem oder mehreren Gesprächen mit dem Unternehmer zu
erheben und zu dokumentieren. Erst wenn diese klar definiert sind, gestalten wir ein auf die
spezifischen Verhältnisse unserer Mandanten ausgerichtetes Nachfolgemodell. Dabei wird
unser Handeln von folgenden Prinzipien geleitet:
- Vermögenserhalt, insbesondere Sicherstellung der Unternehmensfortführung,
- Steueroptimierung, d. h. Vermeidung einer Ertragsbesteuerung anlässlich der Unternehmensnachfolge und Optimierung der zu zahlenden Erbschafts- und Schenkungsteuer,
- Vermeidung von Streitigkeiten anlässlich einer Erbauseinandersetzung,
- Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Auf der Grundlage unserer Handlungsprinzipien bieten wir bei der familieninternen
Unternehmensnachfolge im Einzelnen folgende Leistungen an:
- Beratung bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten mit Nachlassbestimmungen unter steuerlichen Aspekten einschließlich der Anpassung gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklauseln,
- Entwicklung strukturierter und steueroptimierter Modelle der vorweggenommenen Erbfolge, steuerliche Optimierung des Gesamtvermögens sowie der Unternehmensrechtsform und der Übertragungsgesichtspunkten etwa durch Schaffung von steuerbegünstigtem Vermögen (z. B. gewerblicher Familienpool, Stiftung),
- vorbereitende Strukturierung des Gesamtvermögens zur Vermeidung steuerpflichtiger Abfindungszahlungen anlässlich von Erbauseinandersetzungen,
- Bewertung von Unternehmensvermögen nach anerkannten Bewertungsmethoden,
- Beratung in allen Steuerfragen in Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung und bei Erbauseinandersetzungen.