Bundeskabinett hat Umsetzung von "Basel II" in nationales Recht beschlossen Die geplanten Neuregelungen im Überblick:
Bislang müssen Banken und Sparkassen für jeden Unternehmenskredit acht Prozent Eigenkapital bereithalten. Künftig sollen die Risiken der Kreditnehmer individuell anhand der Geschäftsdaten und anderer Faktoren bewertet werden.
Mehr Transparenz durch erhöhte Offenlegungspflichten.
Das so genannte Mittelstandspaket erlaubt den Banken bei einem Kreditvolumen unter einer Millionen Euro die Vergabe eines um 25 Prozent niedrigeren Risikogewichts als nach den alten Regelungen. Für Kredite an Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro sollen um 20 Prozent niedrigere Anrechnungssätze gelten. Außerdem sollen bei langfristigen Krediten an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils maximal 500 Millionen Euro keine Risiko-Zuschläge berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Thema sowie der Gesetzentwurf im Volltext sind auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.