Betriebswirtschaftliche Beratung – News

Bundeskabinett hat Umsetzung von "Basel II" in nationales Recht beschlossen
Die geplanten Neuregelungen im Überblick:

Bislang müssen Banken und Sparkassen für jeden Unternehmenskredit acht Prozent Eigenkapital bereithalten. Künftig sollen die Risiken der Kreditnehmer individuell anhand der Geschäftsdaten und anderer Faktoren bewertet werden. Mehr Transparenz durch erhöhte Offenlegungspflichten.

Das so genannte Mittelstandspaket erlaubt den Banken bei einem Kreditvolumen unter einer Millionen Euro die Vergabe eines um 25 Prozent niedrigeren Risikogewichts als nach den alten Regelungen. Für Kredite an Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro sollen um 20 Prozent niedrigere Anrechnungssätze gelten. Außerdem sollen bei langfristigen Krediten an Unternehmen mit einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils maximal 500 Millionen Euro keine Risiko-Zuschläge berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Thema sowie der Gesetzentwurf im Volltext sind auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.


14 Thesen Best Practice für die Interne Revision (PDF, 9 KB)
Der Betrieb 05/2006, 3.2.2006 Seiten 225 ff, Arbeitskreis "Externe und Interne Überwachung der Unternehmung" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., Köln

Der Mittelstand und seine Angst vor dem Rating (PDF, 420 KB)
Financial Times Deutschland, 4.12.2003, Seite 29
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