News aus dem Bereich Steuerberatung - August 2004
1. Aktuelles aus der Gesetzgebung
2. Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte
3. Aktuelle Stellungnahmen der Finanzverwaltung
4. Sonstige Hinweise und Veröffentlichungen
1. Aktuelles aus der Gesetzgebung
Renditeoptimierung durch Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung nach Investmentsteuergesetz
Renditeoptimierung durch Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung nach InvestmentsteuergesetzMit Verabschiedung des Investmentmodernisierungsgesetzes vom 19.12.2003 wurde im Anschluss mit Wirkung ab 1.1.2004 auch das Investmentsteuergesetz verabschiedet.
Die bisherige Handhabung, wonach bei Erwerb und bei der Veräußerung von Investmentfonds vor dem Zinsfälligkeitstag anteilige Zwischengewinne steuerlich zu erfassen waren (sog. Zwischengewinnbesteuerung), ist mit Wirkung ab 2004 für im Privatvermögen gehaltene Anteile entfallen.
In Zukunft ist eine vereinfachte Handhabung gesetzlich vorgesehen, wobei nur derjenige, der am Ausschüttungstag bzw. am Tag der Thesaurierung die Anteile hält auch die kompletten Erträge zu versteuern hat. Die realisierten Wertsteigerungen aus An- und Verkäufen zwischen den Zinsterminen führen damit nicht mehr zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern sind als Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG in Höhe der Kurswertsteigerung steuerpflichtig.
Damit bieten sich steuerorientierte Gestaltungsmöglichkeiten, die insbesondere im Falle des Bestehens von Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften genutzt werden können.
Eine Vielzahl von Steuerpflichtigen verfügt noch über nicht ausgenutzte steuerliche Verlustvorträge aus privaten Veräußerungsgeschäften, die aus Zeiten der Aktienbaisse stammen.
Nach der derzeitigen Gesetzeslage können diese Verlustvorträge nicht zum Ausgleich mit den übrigen positiven Einkünften gebracht werden. Vielmehr sind die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgleichsfähig. Auf der anderen Seite unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen (insb. Zinsenerträge) einer ungeschmälerten Einkommensbesteuerung von derzeit maximal rd. 45%.
Durch den Wegfall der Zwischengewinnbesteuerung von Investmentfonds besteht die Möglichkeit, durch den Ankauf entsprechend geeigneter Papiere kurz nach Zinsfälligkeit (z.B. Erwerb am 2.1.2005) und Veräußerung kurz vor dem nächsten Zinsfälligkeitstermin (z. B. am 29.12.2005) einen dem Grunde nach steuerpflichtigen Kursgewinn durch Verkauf des Fonds zu realisieren, der mit bislang ungenutzten Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden kann.
Damit lässt sich, verglichen mit einer herkömmlichen Festgeld- bzw. Tagesgeldanlage, im Ergebnis eine deutlich attraktivere Nachsteuerrendite erzielen.
Um kein Kursrisiko verglichen mit einer sicheren, aber niedrig verzinslichen Tagesgeld- bzw. Festgeldanlage einzugehen, bieten sich aus dem Spektrum der Investmentfonds in erster Linie Geldmarktfonds als potentielle Alternativanlagen an. Selbst bei einer niedrigeren Vorsteuerrendite des Geldmarktfonds, verglichen mit einer Tagesgeld- bzw. Festgeldanlage, ist in den meisten Fällen auf Grund der faktischen Steuerfreiheit des Kursgewinns (wegen Verrechnung mit Verlustvorträgen) die Anlage in einen entsprechenden Fond einer verzinslichen Anlageform (z.B. Festgeld) vorzuziehen.
Für eine etwaige Prüfung der Vorteilhaftigkeit der Gestaltung müsste wie folgt vorgegangen werden:
1. Abstimmung mit jeweiligem Anlageberater bzw. Hausbank und Prüfung Vorteilhaftigkeit einer möglichen Umschichtung von Festgeld- bzw. Tagesgeldanlagen in Geldmarktfonds
2. Ermittlung und Auswahl geeigneter risikoloser Fonds hinsichtlich Zuflusszeitpunkt und Wertentwicklung
3. Kosten einer Vermögensumschichtung und Erstellung einer abschließenden Renditevergleichsberechnung.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auf kürzlich geäußerte Bestrebungen der Bundesregierung hinzuweisen, die im Zuge eines aktuellen Gesetzesvorhaben (Entwurf eines Richtlinien-Umsetzungs- Gesetzes) die Zwischengewinnbesteuerung wieder einführen will. Sollte dies der Fall sein, würde obige Gestaltung obsolet werden.
2. Aktuelle Rechtsprechung der Finanzgerichte
Mietverträge unter Angehörigen als Gestaltungsmissbrauch
Der Bundesfinanzhof hat in einer Reihe von aktuellen Urteilen zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei Grundstücksübertragungen an Angehörige gegen lebenslängliche Versorgungsleistungen und gleichzeitiger Gestaltung eines Vermietungsverhältnisses mit dem bisherigen Eigentümer Stellung genommen (BFH - Urteile vom 10. und 17.12.2003, - IX R 60/98, IX R 12/01, IX R 56/03 BFH NV 2004, 682, 680 und 684).
Der BFH bestätigte die unter der Bezeichnung "Stuttgarter Modell" von der Finanzverwaltung bereits bislang anerkannten Modelle bei denen im Anschluss an eine Grundstücksschenkung gegen Versorgungsleistungen der neue Eigentümer mit dem Schenker ein entgeltliches Nutzungsverhältnis begründet hat.
Dem Eigentümer stehe es grundsätzlich frei, so der BFH, die Immobilie ohne jede Auflage oder Einschränkung zu übertragen oder für den Erwerber eine wie auch immer geartete Nutzungsmöglichkeit vorzusehen. Deshalb sei es nicht unangemessen, ein Grundstück unter gleichzeitiger Vereinbarung eines Mietverhältnisses an einen Angehörigen zu übertragen.
Nur in einem Fall sah der BFH einen Gestaltungsmissbrauch. Diesem Fall lag ein Sachverhalt zugrunde bei dem nach Ablauf einiger Jahre im Anschluss an eine unentgeltliche Übertragung einer Immobilie ein im Übertragungsakt vorbehaltenes Wohnrecht rückwirkend gegen Zahlung eines monatlichen Ablösungsbetrags abgelöst wurde. Gleichzeitig wurde ein Mietvertrag mit einer monatlichen Miete in korrespondierender Höhe wie der monatliche Ablösungsbetrag für das Wohnrecht vereinbart. Der BFH versagte die Rechtswirkung der Vertragsgestaltung, da es sich hierbei um gegenläufige Rechtsgeschäfte handelt, die sich in ihrer wirtschaftlichen Wirkung gegeneinander aufheben.
3. Aktuelle Stellungnahmen der Finanzverwaltung
Bekämpfung der Schwarzarbeit, Aufbewahrungspflicht von Rechnungen für private Haushalte (PDF, 53 KB)
Mit Schreiben vom 7. Juli 2004 hat der BMF auf verschiedene Neuerungen im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde für private Leistungsempfänger von Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (bspw. Renovierungsarbeiten an Wohnung oder Haus) eine zweijährige Aufbewahrungspflicht für alle in diesem Zusammenhang ausgestellten Rechnungen eingeführt. Der Leistungserbringer ist demnach zukünftig generell zur Ausstellung einer Rechnung verpflichtet. Die Nichtbeachtung kann auf Seiten des Rechnungsausstellers zu Bußgeldern bis Euro 5.000,- und beim Rechnungsempfänger zu Bußgeldern bis Euro 500,- führen.
Angabe des Leistungszeitpunktes und im Voraus vereinbarter Entgeltminderungen (PDF, 143 KB)
Das Bundesfinanzministerium hat in einem weiteren Schreiben die neuerdings zu beachtenden Angaben auf Rechnungen präzisiert. Demnach muss grundsätzlich der Lieferzeitpunkt (taggenau) und der Leistungszeitpunkt (monatsgenau) auf einer Rechnung angegeben werden. Ferner ist bei Anzahlungsrechungen der Erhalt der Zahlung anzugeben, sofern dieser bereits feststeht. Daneben sind für im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Rabatt-, Bonus- oder Skontovereinbarungen) entsprechende Hinweise anzubringen. Während Rabatt und Bonus hinreichend zu bezeichnen sind (Bsp. "Es bestehen Rabatt- und Bonusvereinbarungen, die zu einer Entgeltminderung führen") genügt beim Skonto auch weiterhin eine Angabe wie "2% Skonto bei Zahlung bis…".
Spekulationsgewinnbesteuerung - Antrag auf Ruhen des Verfahrens mittlerweile auch für Veranlagungszeiträume ab 1999 (PDF, 80 KB)
Entgegen der bisher vom BMF vertretenen Auffassung wird für Einspruchsverfahren, in denen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften geltend gemacht werden, auch bei Veranlagungen die Zeiträume ab 1999 betreffend auf Antrag das Ruhen des Verfahrens bis zu einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gewährt. Dadurch können die entsprechenden Veranlagungen offen gehalten werden, falls das BVerfG analog zum Urteil über die Jahre 1997 und 1998 zu dem Schluss kommen sollte, dass auch die ab 1999 getroffene Regelung nicht verfassungskonform ist.
Ertragsteuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen (PDF, 174 KB)
Im Zuge der aufgetretenen Zweifelsfragen bei ertragsteuerlicher Behandlung von Entlassungsentschädigungen (BFH-Urteile v. 24.1.2002, 6.3.2002, 3.7.2002 und 14.5.2003) hat das BMF nunmehr mit einem Schreiben versucht, vor allem in folgenden Bereichen für Klarheit zu sorgen:
- Entlassungsentschädigungen bei vorgezogener lebenslänglicher Betriebsrente
- Entlassungsentschädigungen bei Umwandlung in einen unverfallbaren Anspruch auf lebenslängliche Betriebsrente
- Zusammenballung von Einkünften, verschiedene Fallkonstellationen
- Planwidriger Zufluss in mehreren Veranlagungszeiträumen und Rückzahlung bereits erhaltener Entschädigungen
- Beurteilung der vom Arbeitgeber freiwillig übernommenen RV-Beiträge
Die in diesem Schreiben vertretenen Grundsätze sind, bis auf einzelne Ausnahmen, auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Darüber hinaus hat der BFH mit Urteil vom 21.1.2004 (XI R 33/02) entschieden, dass auch nachträgliche Erhöhungen von Abfindungen aufgrund eines Sozialplans tarifbegünstigt zu besteuern sind. Dies galt im Urteilsfall selbst für eine Erhöhung der Entschädigung um 42%!
Unternehmensverkauf gegen wiederkehrende Bezüge (Renten- und Ratenzahlungen) im Umfeld des Halbeinkünfteverfahrens (PDF, 120 KB)
Mit einem erläuternden Schreiben vom 3. August 2004 hat das BMF auf Veräußerungen von Betrieben, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteilen und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften an fremde Dritte gegen wiederkehrende Leistungen reagiert. Insbesondere werden die Besteuerungsfolgen im Halbeinkünfteverfahren bei Anwendung der sog. Zuflussbesteuerung dargestellt, bei der es sich um die nicht tarifbegünstigte Besteuerung der Leistungen als nachträgliche Betriebseinnahmen im Jahr des Zuflusses handelt. Die laufenden Zahlungen sind hierbei stets in einen Zins- und Tilgungsanteil nach den bewertungsrechtlichen Vorschriften aufzuteilen. Das Schreiben stellt nunmehr klar, dass lediglich der partielle Tilgungsanteil (sowohl bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich in einem veräußerten Betrieb oder Mitunternehmeranteil befinden, als auch bei der Veräußerung der Anteile selbst) dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen kann. Im Fall der Mitveräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich in einem Betriebsvermögen befinden (Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil), gilt dies nur insoweit, als die wiederkehrende Leistung mit ihrem Tilgungsanteil auf den partiellen Kaufpreis entfällt, der isoliert betrachtet für die im BV befindlichen Anteile an Kapitalgesellschaften bezahlt wurde.
Beitrittsstaaten, Anwendung der Mutter-/Tochterrichtlinie (PDF, 136 KB)
Nach Beitritt der zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten ist mit BMF-Schreiben vom 29. Juni 2004 klargestellt worden, dass die sog. Mutter-/Tochterrichtlinie ab 1. Mai 2004 auch auf diese Staaten anzuwenden ist. Im Rahmen der Mutter-/Tochterrichtlinie werden unter anderem Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an Muttergesellschaften in anderen Mitgliedsstaaten steuerlich freigestellt. Lediglich für Estland gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008, wonach bis zu diesem Datum auf Ausschüttungen von in Estland ansässigen Tochtergesellschaften Steuerabzugsbeträge nach estnischem Recht einbehalten werden dürfen.
Anlage hierzu (PDF, 129KB)
Zweifelsfragen zum Strafbefreiungserklärungsgesetz. Merkblatt des BMF (PDF, 416 KB)
Da nach wie vor Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) aufkommen hat das Bundesministerium der Finanzen ein weiteres Merkblatt über häufig auftretende Auslegungsfragen zum StraBEG herausgegeben das gewissermaßen als Orientierungshilfe die laufende Rechtsanwendung unterstützen soll. Gleichzeitig bleibt jedoch eine Entscheidung dem zuständigen Finanzamt vorbehalten, zumal es sich hierbei regelmäßig um bestimmte einzelfallbezogene Sachverhalte handelt. Bei genauerer Betrachtung der in diesem Zusammenhang von der Presse vollmundig angekündigten "Klarstellung" bezüglich der Erbschaftsteuerbefreiung für ausländische Familienstiftungen zeigt sich jedoch, dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen einer (unechten) Treuhänderin nur in ganz bestimmten Fallkonstellationen gegeben sind.
Seit langem erwarteter Erlass zur Frage der Gesellschafterfremdfinanzierung bei Kapitalgesellschaften § 8a KStG (PDF, 176 KB)
Die mit der gesetzlichen Ausweitung der Regelungen von Gesellschafterfremdfinanzierungen gemäß § 8a KStG auf inländische Kapitalgesellschaften zusammenhängenden Zweifels- und Auslegungsfragen werden in dem aktuellen BMF Schreiben vom 15. Juli 2004 behandelt.
Überarbeiteter Erlass zum gewerblichen Grundstückshandel (PDF, 57 KB)
Der etwas in die Jahre gekommene Erlass zum Thema gewerblicher Grundstückshandel (Stichwort 3- Objekte Grenze) aus dem Jahre 1990 wurde grundlegend überarbeitet. In dem aktuellen Erlass ist die seither zu diesem Themengebiet ergangene Rechtssprechung verarbeitet worden.
Übergangsregelung zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen (Rentenerlass)
Nach einigen aktuellen Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofes vom Dezember letzten Jahres zur steuerlichen Behandlung von Versorgungsleistungen im Rahmen von Vermögensübertragungen hat das Bundesministerium der Finanzen mit einen "Übergangserlass" auf die Anwendung dieser neuen Rechtsgrundsätze reagiert. Der erst im Jahre 2002 überarbeitete Rentenerlass soll in den kommenden Monaten grundsätzlich überarbeitet werden. Der Übergangserlass eröffnet den Betroffenen bis dahin eine wahlweise Anwendung der alten oder neuen Rechtsgrundsätze.
4. Sonstige Hinweise und Veröffentlichungen
Online-Überprüfung der USt-ID-Nummer:
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr haben sich die Beteiligten regelmäßig über die Korrektheit der USt-Identifikationsnummer, die vom Vertragspartner angegeben wurde, zu informieren. Hierfür kann das europaweite Informationssystem MIAS genutzt werden, dass unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm eine Online-Abfragemöglichkeit bietet, inwieweit die eingegebene ID-Nummer existent ist.
Alterseinkünftegesetz ab 1. Januar 2005 (PDF, 885 KB)
Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 tritt im Bereich der privaten Altersvorsorge das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Das Bundesfinanzministerium hat unter dem Titel "Das Alterseinkünftegesetz: Gerecht für Jung und Alt" bereits einen ersten Überblick über die zentralen Regelungen veröffentlicht. Im Einzelfall werden sicher die geplanten Konzepte auch vor dem Hintergrund der zukünftig geltenden Besteuerung individuell zu analysieren und zu optimieren sein.
Neues Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (PDF, 123 KB)
Das Bundesministerium der Finanzen hat neben dem bereits im März dieses Jahres ergangenen Erlass zur Anwendung der neuen Umsatzsteuerregelungen ein weiteres "Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft" veröffentlicht in dem neben allgemeinen Begriffsbestimmungen in erster Linie Fragen der Durchführung der Besteuerung behandelt werden.
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