Wirtschaftsprüfung – Generelle Ausrichtung
Unser Selbstverständnis im Bereich der Wirtschaftsprüfung basiert auf Vertrauen,
Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit.
Der Gesetzgeber hat großen Unternehmen in den Rechtsformen der Aktiengesellschaft, GmbH und GmbH & Co.KG die Auflage gemacht, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse nach bestimmten Regeln auszuarbeiten, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Richtigkeit der Angaben durch unabhängige Experten prüfen zu lassen.
Diese Prüfung der Unternehmen ist eines unserer zentralen Arbeitsfelder.
Was leistet die Kontrolle von Unternehmen durch Wirtschaftsprüfer?
Mit der Jahresabschlussprüfung gibt der Wirtschaftsprüfer ein Urteil darüber ab, ob
  • der Jahres- bzw. Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und dem sie ergänzenden Gesellschaftsvertrag und der Satzung entspricht,
  • mit dem veröffentlichten Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
    Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird und
  • im Lagebericht die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Fällt das Urteil des Wirtschaftsprüfers positiv aus, dokumentiert er dies mit dem Bestätigungsvermerk, dem so genannten Testat.
Die Öffentlichkeit erfährt nur von dem erteilten oder auch manchmal von einem verweigerten Testat. Inhaltliche Bedenken darf der Wirtschaftsprüfer nicht publik machen, sondern diese nur über den Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat des Unternehmens zur Kenntnis bringen bzw. ihm die problematischen Sachverhalte mündlich in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats mitteilen.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung der Unternehmensabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer ist keine Vollprüfung sämtlicher Geschäftsvorfälle eines abgelaufenen Jahres. Vielmehr legt der Wirtschaftsprüfer auf Grundlage seiner Erfahrung, seiner Kenntnis und seines Verständnisses der Geschäftstätigkeit des zu prüfenden Unternehmens Prüfungsfelder eigenverantwortlich fest. Dort wird anhand von Stichproben überprüft, ob der Jahresabschluss ein zutreffendes Bild der Geschäftstätigkeit zeichnet. Diese vom Gesetzgeber aus pragmatischen Gründen gewollte Begrenzung des Prüfungsauftrags der Wirtschaftsprüfer hat zur Folge, dass ein erteiltes Testat kein Urteil über die wirtschaftliche Stärke des Unternehmens darstellt.
Ihr Ansprechpartner

Michael Schlecht
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Partner
Tel.: 0049 89 / 24 29 16-20
Mobil: 0049 172 / 9 11 87 39
mail: m.schlecht@schlecht-partner.de

Werner Schulze
Wirtschaftsprüfer, Partner
Tel.: 0049 89 / 24 29 16-30
Mobil: 0049 174 / 9 79 37 61
mail: w.schulze@schlecht-partner.de

Qualitätssicherung
 
Wir haben teilgenommen am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer- kammer und haben die Teilnahmebeschei- nigung erhalten.
 
 
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