14.07.2025 Kategorien: Compliance, Leseempfehlungen, Newsletter

Was Arbeitgeber beim Arbeiten im Ausland beachten sollten

Die Möglichkeit, vorĂŒbergehend vom Ausland aus zu arbeiten – sei es am Meer, in den Bergen oder in einer europĂ€ischen Metropole – ist fĂŒr viele Arbeitnehmer ein attraktives Modell. Doch was auf den ersten Blick nach mehr FlexibilitĂ€t und Zufriedenheit aussieht, birgt aus Unternehmenssicht erhebliche rechtliche und steuerliche Herausforderungen.

Typische Fragestellungen, die sich fĂŒr Arbeitgeber stellen:
✅ Entsteht durch die TĂ€tigkeit im Ausland eine BetriebsstĂ€tte?
✅ FĂ€llt Einkommensteuer oder Lohnsteuer im TĂ€tigkeitsstaat an?
✅ Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten?
✅ Ist eine A1-Bescheinigung erforderlich?
✅ MĂŒssen arbeitsrechtliche Anpassungen vorgenommen werden?

In unserem neuen Mandantenvideo erlĂ€utern wir kompakt und verstĂ€ndlich, worauf Sie als Arbeitgeber achten sollten, wenn Mitarbeitende im Rahmen einer sogenannten „Workation“ aus dem Ausland arbeiten – sei es tageweise oder ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume hinweg.

đŸ“œ Jetzt Video ansehen:
👉 https://www.schlecht-partner.de/mandantenvideos/workation-arbeiten-im-ausland/

Gerne beraten wir Sie individuell zu den steuerlichen Implikationen einer Workation in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an.