14.07.2025 Kategorien: Compliance, Leseempfehlungen, Newsletter

Was Arbeitgeber beim Arbeiten im Ausland beachten sollten

Die Möglichkeit, vorübergehend vom Ausland aus zu arbeiten – sei es am Meer, in den Bergen oder in einer europäischen Metropole – ist für viele Arbeitnehmer ein attraktives Modell. Doch was auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität und Zufriedenheit aussieht, birgt aus Unternehmenssicht erhebliche rechtliche und steuerliche Herausforderungen.

Typische Fragestellungen, die sich fĂĽr Arbeitgeber stellen:
✅ Entsteht durch die Tätigkeit im Ausland eine Betriebsstätte?
✅ Fällt Einkommensteuer oder Lohnsteuer im Tätigkeitsstaat an?
âś… Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten?
âś… Ist eine A1-Bescheinigung erforderlich?
âś… MĂĽssen arbeitsrechtliche Anpassungen vorgenommen werden?

In unserem neuen Mandantenvideo erläutern wir kompakt und verständlich, worauf Sie als Arbeitgeber achten sollten, wenn Mitarbeitende im Rahmen einer sogenannten „Workation“ aus dem Ausland arbeiten – sei es tageweise oder über längere Zeiträume hinweg.

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👉 https://www.schlecht-partner.de/mandantenvideos/workation-arbeiten-im-ausland/

Gerne beraten wir Sie individuell zu den steuerlichen Implikationen einer Workation in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an.