Was Arbeitgeber beim Arbeiten im Ausland beachten sollten
Die Möglichkeit, vorĂŒbergehend vom Ausland aus zu arbeiten â sei es am Meer, in den Bergen oder in einer europĂ€ischen Metropole â ist fĂŒr viele Arbeitnehmer ein attraktives Modell. Doch was auf den ersten Blick nach mehr FlexibilitĂ€t und Zufriedenheit aussieht, birgt aus Unternehmenssicht erhebliche rechtliche und steuerliche Herausforderungen.
Typische Fragestellungen, die sich fĂŒr Arbeitgeber stellen:
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Entsteht durch die TÀtigkeit im Ausland eine BetriebsstÀtte?
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FĂ€llt Einkommensteuer oder Lohnsteuer im TĂ€tigkeitsstaat an?
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Welche sozialversicherungsrechtlichen Regelungen gelten?
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Ist eine A1-Bescheinigung erforderlich?
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MĂŒssen arbeitsrechtliche Anpassungen vorgenommen werden?
In unserem neuen Mandantenvideo erlĂ€utern wir kompakt und verstĂ€ndlich, worauf Sie als Arbeitgeber achten sollten, wenn Mitarbeitende im Rahmen einer sogenannten âWorkationâ aus dem Ausland arbeiten â sei es tageweise oder ĂŒber lĂ€ngere ZeitrĂ€ume hinweg.
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đ https://www.schlecht-partner.de/mandantenvideos/workation-arbeiten-im-ausland/
Gerne beraten wir Sie individuell zu den steuerlichen Implikationen einer Workation in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns an.