Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr in Kraft: die Verification of Payee (VoP). Banken sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vor Freigabe einer SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Zahlungsempfänger tatsächlich mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.
Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Betrugsfälle zu verhindern. Für Unternehmen und Privatpersonen ergeben sich daraus jedoch unmittelbare Konsequenzen:
Was bedeutet das für Sie?
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Zahlungsempfänger und Kontoinhaber müssen exakt übereinstimmen. Bereits kleine Abweichungen (z. B. Tippfehler) können zu Warnmeldungen führen.
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Das Prüfergebnis wird im Ampelsystem angezeigt:
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🟢 Match: Name und IBAN stimmen überein
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🟡 Close-Match: kleinere Abweichungen
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🔴 No-Match: keine Übereinstimmung
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Bei einem No-Match kann die Bank die Zahlung zurückhalten. Geben Sie die Überweisung trotz Warnung frei, tragen Sie das Haftungsrisiko.
Unsere Empfehlung
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Überprüfen Sie alle gespeicherten Bankverbindungen rechtzeitig.
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Achten Sie darauf, dass in Ihren Stammdaten die korrekten Kontoinhabernamen hinterlegt sind.
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Informieren Sie auch Ihre Kunden, welchen exakten Namen sie bei Überweisungen verwenden sollen.
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Besonders bei Gehaltszahlungen ist es wichtig, dass die Überweisungen auf die Konten der Mitarbeiter selbst erfolgen.
Weitere Informationen
Wir haben für Sie alle wichtigen Hinweise und Praxistipps in einem kompakten OnePager zusammengefasst:
👉 Hier geht’s zum OnePager „Verification of Payee (VoP)“ (PDF)