29.06.2025 Kategorien: Compliance, Leseempfehlungen, Newsletter, Steuerrecht

Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2025 einen gemeinsamen Standpunkt zu Änderungen am Omnibus-Paket I beschlossen. Dieses Paket ist Teil des europäischen „Omnibus“-Vereinfachungspakets, das umfassende Reformen im Bereich Nachhaltigkeit und CSR-Zweck verfolgt und ursprünglich am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde wpk.de+10wpk.de+10x.com+10.

✔️ Wichtige Änderungen im Überblick

Richtlinie Bisherige Vorschläge Neuer Rat‑Standpunkt
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) Berichtspflicht bei > 1.000 Mitarbeitenden und Umsatz > 50 Mio € oder Bilanzsumme > 25 Mio € Nur Unternehmen mit > 1.000 Beschäftigten und Umsatz > 450 Mio € wpk.de+3wpk.de+3finance.ec.europa.eu+3
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) Keine Änderung – nach aktuellem Entwurf: > 1.000 Beschäftigte und Umsatz > 450 Mio € Angepasst auf > 5.000 Mitarbeitende und Umsatz > 1,5 Mrd €, und Verschiebung der Frist zur Umsetzung in nationales Recht auf 26. Juli 2028

Der Rat beabsichtigt, den Kreis der betroffenen Unternehmen durch diese erhöhten Schwellenwerte deutlich zu reduzieren, um insbesondere mittelständischen Unternehmen bürokratischen Mehraufwand zu ersparen.

🔜 Was geschieht als Nächstes?

• Der Rat erwartet, dass nach der Einigung des Europäischen Parlaments auf einen eigenen Standpunkt die Trilogverhandlungen beginnen – in denen die finale Fassung des Omnibus-Pakets abgestimmt wird.
• Danach sollen die verabschiedeten Änderungsrichtlinien im Amtsblatt der EU publiziert werden und anschließend in nationales Recht überführt werden novo-net.de+10wpk.de+10kpmg.com+10.


Hintergrund: Omnibus-Pakete der EU

Die Omnibus-Pakete sind zentrale Initiativen zur Vereinfachung europäischer Vorschriften – sowohl im Bereich Nachhaltigkeit als auch in anderen Politikfeldern. Das Ziel: Verwaltungsaufwand senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen Erleichterungen verschaffen wpk.de+12finance.ec.europa.eu+12commission.europa.eu+12.


Einschätzung für Unternehmen und Prüfer

Für große Unternehmen (> 1.000 Beschäftigte) bleibt die CSRD-Pflicht bestehen, wenn ein Umsatz von mindestens 450 Mio € erreicht wird – gleichzeitig fällt der Prüfungs- und Berichterstattungsdruck deutlich auf Seiten des europäischen Großunternehmensumfelds. Mittelständische Unternehmen (> 1.000 Beschäftigte, aber Umsatz < 450 Mio €) sind nach dem Rat‑Standpunkt weitgehend außen vor.

Die CSDDD-Neuregelung verschiebt zudem die geplante nationale Umsetzungspflicht auf Juli 2028. Dies gibt Unternehmen zusätzliche Zeit zur Vorbereitung und Implementierung, stärkt jedoch gleichzeitig Bestrebungen zur internationalen Sorgfaltspflicht finance.ec.europa.eu+3wpk.de+3kpmg.com+3.


Fazit

Mit der klaren Abkehr von den ursprünglichen CSRD- und CSDDD-Schwellenwerten signalisiert der Europäische Rat seine Absicht, Berichtspflichten stärker auf Großunternehmen zu fokussieren. Damit wird mittelständischen Unternehmen ein Entgegenkommen gewährt – obwohl die genaue Balance zwischen Transparenz und Bürokratie noch Gegenstand intensiver Verhandlungen ist.

➡️ Sie möchten weitere Informationen zur Umsetzung oder Auswirkungen dieser Änderungen? Sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich über kommende Trilog-Verhandlungen.