Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2025 einen gemeinsamen Standpunkt zu Änderungen am Omnibus-Paket I beschlossen. Dieses Paket ist Teil des europäischen „Omnibus“-Vereinfachungspakets, das umfassende Reformen im Bereich Nachhaltigkeit und CSR-Zweck verfolgt und ursprünglich am 26. Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde wpk.de+10wpk.de+10x.com+10.
✔️ Wichtige Änderungen im Überblick
Richtlinie | Bisherige Vorschläge | Neuer Rat‑Standpunkt |
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CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) | Berichtspflicht bei > 1.000 Mitarbeitenden und Umsatz > 50 Mio € oder Bilanzsumme > 25 Mio € | Nur Unternehmen mit > 1.000 Beschäftigten und Umsatz > 450 Mio € wpk.de+3wpk.de+3finance.ec.europa.eu+3 |
CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) | Keine Änderung – nach aktuellem Entwurf: > 1.000 Beschäftigte und Umsatz > 450 Mio € | Angepasst auf > 5.000 Mitarbeitende und Umsatz > 1,5 Mrd €, und Verschiebung der Frist zur Umsetzung in nationales Recht auf 26. Juli 2028 |
Der Rat beabsichtigt, den Kreis der betroffenen Unternehmen durch diese erhöhten Schwellenwerte deutlich zu reduzieren, um insbesondere mittelständischen Unternehmen bürokratischen Mehraufwand zu ersparen.
🔜 Was geschieht als Nächstes?
• Der Rat erwartet, dass nach der Einigung des Europäischen Parlaments auf einen eigenen Standpunkt die Trilogverhandlungen beginnen – in denen die finale Fassung des Omnibus-Pakets abgestimmt wird.
• Danach sollen die verabschiedeten Änderungsrichtlinien im Amtsblatt der EU publiziert werden und anschließend in nationales Recht überführt werden novo-net.de+10wpk.de+10kpmg.com+10.
Hintergrund: Omnibus-Pakete der EU
Die Omnibus-Pakete sind zentrale Initiativen zur Vereinfachung europäischer Vorschriften – sowohl im Bereich Nachhaltigkeit als auch in anderen Politikfeldern. Das Ziel: Verwaltungsaufwand senken, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen Erleichterungen verschaffen wpk.de+12finance.ec.europa.eu+12commission.europa.eu+12.
Einschätzung für Unternehmen und Prüfer
Für große Unternehmen (> 1.000 Beschäftigte) bleibt die CSRD-Pflicht bestehen, wenn ein Umsatz von mindestens 450 Mio € erreicht wird – gleichzeitig fällt der Prüfungs- und Berichterstattungsdruck deutlich auf Seiten des europäischen Großunternehmensumfelds. Mittelständische Unternehmen (> 1.000 Beschäftigte, aber Umsatz < 450 Mio €) sind nach dem Rat‑Standpunkt weitgehend außen vor.
Die CSDDD-Neuregelung verschiebt zudem die geplante nationale Umsetzungspflicht auf Juli 2028. Dies gibt Unternehmen zusätzliche Zeit zur Vorbereitung und Implementierung, stärkt jedoch gleichzeitig Bestrebungen zur internationalen Sorgfaltspflicht finance.ec.europa.eu+3wpk.de+3kpmg.com+3.
Fazit
Mit der klaren Abkehr von den ursprünglichen CSRD- und CSDDD-Schwellenwerten signalisiert der Europäische Rat seine Absicht, Berichtspflichten stärker auf Großunternehmen zu fokussieren. Damit wird mittelständischen Unternehmen ein Entgegenkommen gewährt – obwohl die genaue Balance zwischen Transparenz und Bürokratie noch Gegenstand intensiver Verhandlungen ist.
➡️ Sie möchten weitere Informationen zur Umsetzung oder Auswirkungen dieser Änderungen? Sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich über kommende Trilog-Verhandlungen.