Steuerrecht als Rahmenbedingung und Einflussfaktor unternehmerischer Entscheidungen

Nahezu jede unternehmerische Entscheidung ist durch steuerliche Erwägungen geprägt. Hierbei stellt die Komplexität sowie die Fülle gesetzlicher Vorschriften, Steuerabkommen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen eine Herausforderung für jedes unternehmerische Engagement dar.

Das Steuerrecht in Deutschland ist mit seinen permanenten Wandlungen weit entfernt von einem einfachen Steuersystem. Jährlichen Gesetzgebungsinitiativen folgen eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Auslegungen in der Rechtsprechung; die Anwendung des Rechts wird immer undurchschaubarer.

Der Gesetzgeber nutzt hierbei zunehmend die Ihm vom Verfassungsrecht vorgegebenen Möglichkeiten der Rückwirkung, um dem Steuerpflichtigen möglichst keinen Spielraum für Gestaltungen und Dispositionen zu belassen. Zudem sind neben den nationalen Steuergesetzen regelmäßig verfassungsrechtliche, europarechtliche und internationale Normen zu beachten.

Diese Entwicklung stellt eine wachsende Herausforderung an die steuerliche Gestaltungsberatung in Sachen Aktualität, Qualität, Flexibilität und Verfügbarkeit dar.

 

Verlässliche und vorausschauende Steuerplanung durch unsere Spezialisten

Wir unterstützen unsere Mandanten umfassend in allen steuerlichen Fragestellungen.

Unser Anspruch besteht darin, vor dem Hintergrund der Komplexität des Steuerrechts den Überblick zu bewahren und trotz beschleunigten Wandels eine verlässliche und vorausschauende Steuerplanung zu gewährleisten.

Hierbei verstehen wir Steuerberatung als eine vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, die auf langfristig orientierten Partnerschaften fußt. Unsere Überzeugung ist es, dass eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit auf einer dauerhaften Verantwortung für das Mandat durch einen zuständigen Gesprächspartnern beruht. Hierdurch ist gewährleistet, dass Interdependenzen erkannt und steuerliche Fragestellungen ganzheitlich gelöst werden.

 

Herausforderung der laufenden Steuerberatung und Steuergestaltung

Unternehmer sehen sich operativen und strategischen Risiken und Herausforderungen ausgesetzt. Darüber hinaus stellt das Steuerrecht und die laufende Einhaltung der steuerrechtlichen Verpflichtungen, sog. Tax Compliance eine signifikante Herausforderung für Unternehmer dar. Das Steuerrecht zu überblicken und zu verstehen, als Voraussetzung für die Einhaltung aller steuerrechtlicher Verpflichtungen, ist eine große Herausforderung. Die Anwendung steuergesetzlicher Regelungen auf den konkreten Einzelfall sowie den vorhandenen Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu nutzen, macht umfassendes Wissen und Praxiserfahrung erforderlich.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Einhaltung und der Überwachung der steuerrechtlichen Pflichten sowie der Planung und Gestaltung der steuerrechtlichen Handlungsalternativen.

 

Unsere Leistungen im Bereich laufende Steuerberatung und Steuergestaltung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit und ohne Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung der Vorgaben des KWG und bankenindividuellen Unternehmensrating
  • Laufende Erstellung und Mitwirkung bei der Erstellung von Steuererklärungen
  • Begleitung bei laufenden Betriebsprüfungen
  • Steuerliche Beratung in Fragen des laufenden Geschäftsverkehrs
  • Durchsetzungsberatung, d.h. außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Steuerrechtsverfahren bis hin zum Bundesfinanzhof
  • Sicherheitsberatung durch konkrete Abstimmung des individuellen Falls mit der Finanzverwaltung mittels Anrufungsauskunft und verbindlicher Auskunft.

  • Steueroptimierte Gestaltungen bei Personen und Kapitalgesellschaften (Gestaltung von Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern)
  • Modelle zur Optimierung bestimmter Einzelsteuerbelastungen, z.B. Grunderwerbsteuer und Gewerbesteueroptimierung,
  • Steuerliche Gestaltungen in der Krise, insbesondere Optimierung und Sicherstellung steuerlicher Verlustvorträge, Vermeidung steuerpflichtiger Sanierungsgewinne und steuerliche  Verwertung von Gesellschafterbeiträgen (Darlehen, Bürgschaften etc.)
  • Steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung und Beratung bei der unternehmensindividuellen Umsetzung konkreter Umsetzungsmodelle
  • Steuerorientierte Mitarbeiterbeteiligungsmodelle, Direktbeteiligung, stock option, tracking stocks

Spezialisierte Steuerberatung

Schlecht und Partner bündelt Teams von Experten. Unsere Experten verfügen über ein hohes Maß an Fachwissen und spezialisiertem Know-how im Bereich der Steuerberatung.

Neben der Unterstützung unserer Mandantschaft in den laufenden steuerlichen Fragestellungen unterstützen wir insbesondere bei der Bewältigung steuerlicher Sonder- und Spezialfragen.

Wir unterstützen ferner auch Kollegen („Berater der Berater“) vertrauensvoll und verschwiegen bei Spezialfragestellungen.

Unser Team von Spezialisten steht Ihnen bei der Bewältigung spezieller steuerlicher Fragestellungen zur Verfügung.

 

Spezielle Beratungsfelder

  • Umwandlungen nach den Vorschriften des Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, insbesondere Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung und Ausgliederung.
  • Betriebs-/Teilbetriebsübertragungen
  • Ausgliederungen
  • Begründung von Betriebsaufspaltungen
  • Realteilung
  • Mitunternehmerische Einzelübertragungen von Vermögen bei Personengesellschaften

  • Tax Due Diligence anlässlich Unternehmenskauf, Börsengang und Beteiligungsfinanzierung
  • Red Flag Tax Due Diligence
  • Identifikation steuerlicher Risiken

  • Steuerliche Optimierung und Vorbereitung von Unternehmenskäufen
  • Steuerliche Konzipierung von Unternehmens- und Beteiligungsverkäufen
  • Gestaltung der steuerlichen Vertragsklauseln (Tax Clause)
  • Tax Due Diligence

  • Entwicklung von Nachfolgekonzepten innerhalb und außerhalb der Familie (MBO, MBI)
  • Steuerliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Grenzüberschreitende Nachfolgeplanung

  • Unterstützung bei der Wahl der Organisations-/Rechtsform von Inländern im Ausland und Ausländern im Inland
  • Erfüllung steuerlicher Pflichten ausländischer Tochterunternehmen in Deutschland
  • Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
  • Hilfeleistung bei dem Aufbau einer Verrechnungspreisstudie
  • Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen mit dem Ziel der
    • Freistellung von Dividendenerträgen bzw. Veräußerungsgewinnen
    • Betriebsausgabenabzug-/Verlustnutzung im Konzern
    • Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz
    • Reduzierung von Quellensteuern
    • Optimierung der Gesellschafterfremdfinanzierung
    • Optimalen Nutzung von Holdingstandorten und -strukturen
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
  • Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund von Überschneidungen nationalen Rechts
  • Beratung inländischer Unternehmen in sämtlichen steuerlichen Fragen mit Auslandsberührung sowie ausländische Unternehmen mit Inlandsbezug

Für Fragestellungen ausländischer Steuerrechtsordnungen kooperieren wir mit bewährten Partnerunternehmen. Hierbei greifen wir auf ein vorhandenes und bewährtes Netzwerk ausländischer Berater zurück, wodurch auch eine Vertretung im Ausland gewährleistet wird.

Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen
(DStV e.V.)
Partner

Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht, MBA (International Taxation), LL.M. (corp. restruc.), Dipl. oec., APCIT (IBFD)
Partner

Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge
(DStV e.V.)
Partner

Wirtschaftsprüfer
CVA, IFRS-Specialist/CINA
Partner

Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Partner