Am 04.09.2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf; am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Ziel sind gezielte Entlastungen, Vereinfachungen und punktuelle Anpassungen.
Wesentliche Inhalte (Auswahl):
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Gastronomie: Dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % ab 01.01.2026 (Getränke ausgenommen).
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Pendler/Mobilität: Entfernungspauschale 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer und Entfristung der Mobilitätsprämie (jeweils ab VZ 2026).
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Gemeinnützigkeit: u. a. Anhebung Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale (3.300 €/960 €), E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, weitere Erleichterungen (z. B. Freigrenzen, PV-Projekte unschädlich). Geplante Geltung überwiegend ab 01.01.2026.
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Umsatzsteuer-Verfahren: elektronische Bekanntgabe im Vorsteuer-Vergütungsverfahren und neuer § 21b UStG zur zentralen Zollabwicklung (CCI) ab 01.01.2026.
Was Sie jetzt tun sollten:
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Gastronomie/Community Catering: Preis- und Kassensysteme bis Ende 2025 anpassen.
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Arbeitgeber/Arbeitnehmer: Reisekosten- und Payroll-Parameter für 2026 vorbereiten.
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Vereine/Stiftungen: Satzungs- und Prozesscheck zu neuen Gemeinnützigkeitsregeln.
Hinweis: Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Einzelheiten können sich ändern. Wir verfolgen die Entwicklung und informieren über Auswirkungen auf Ihren konkreten Fall.