24.09.2025 Kategorie : Compliance

Am 04.09.2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf; am 10.09.2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf beschlossen. Ziel sind gezielte Entlastungen, Vereinfachungen und punktuelle Anpassungen.

Wesentliche Inhalte (Auswahl):

  • Gastronomie: Dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % ab 01.01.2026 (Getränke ausgenommen).

  • Pendler/Mobilität: Entfernungspauschale 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer und Entfristung der Mobilitätsprämie (jeweils ab VZ 2026).

  • Gemeinnützigkeit: u. a. Anhebung Übungsleiter-/Ehrenamtspauschale (3.300 €/960 €), E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, weitere Erleichterungen (z. B. Freigrenzen, PV-Projekte unschädlich). Geplante Geltung überwiegend ab 01.01.2026.

  • Umsatzsteuer-Verfahren: elektronische Bekanntgabe im Vorsteuer-Vergütungsverfahren und neuer § 21b UStG zur zentralen Zollabwicklung (CCI) ab 01.01.2026.

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Gastronomie/Community Catering: Preis- und Kassensysteme bis Ende 2025 anpassen.

  • Arbeitgeber/Arbeitnehmer: Reisekosten- und Payroll-Parameter für 2026 vorbereiten.

  • Vereine/Stiftungen: Satzungs- und Prozesscheck zu neuen Gemeinnützigkeitsregeln.

Hinweis: Das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Einzelheiten können sich ändern. Wir verfolgen die Entwicklung und informieren über Auswirkungen auf Ihren konkreten Fall.