Mit dem Urteil vom 28. September 2022 (VIII R 20/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wegweisende Entscheidung zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen getroffen. Ein einstimmiger Beschluss der Gesellschafterversammlung, der von keinem Gesellschafter angefochten wird, kann nun als zivilrechtlich wirksame Grundlage für die steuerliche Behandlung inkongruenter Ausschüttungen herangezogen werden. Diese Entscheidung widerspricht der bisherigen Auffassung des BMF und erleichtert Unternehmen die flexible Verteilung von Gewinnen.
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