10.12.2024 Kategorien: Compliance, Newsletter, Steuerrecht

Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze
Ab dem 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 EUR pro Stunde. Dadurch erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 EUR auf 556 EUR. Die jährliche Verdienstgrenze liegt entsprechend bei 6.672 EUR.

Änderungen der steuerlichen Freibeträge
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Änderungen:

– Grundfreibetrag: Erhöhung um 180 EUR auf 11.784 EUR jährlich.
– Kinderfreibetrag: Erhöhung um 228 EUR auf 6.612 EUR jährlich.

Die Änderungen wirken rückwirkend ab Januar 2024. Differenzen werden mit der Dezember-Abrechnung 2024 für das gesamte Jahr berücksichtigt.

Steuerliche Regelungen bei Minijobs
Minijobs bleiben steuerpflichtig, doch die meisten Minijobber*innen zahlen keine Steuern, da Arbeitgeber häufig die Steuerabführung übernehmen. Es gibt zwei Hauptarten von Minijobs:

556-Euro-Minijob

– Pauschalsteuer von 2 %: Arbeitgeber übernimmt die Steuerabführung (Lohn- und Kirchensteuer) oder zieht sie vom Lohn ab.
– Individuelle Besteuerung: Steuerpflichtig nach Lohnsteuerklasse. In Klassen I–IV fällt oft keine Steuer an, in Klassen V und VI können Abzüge möglich sein.

Kurzfristiger Minijob

– Pauschalsteuer von 25 %: Unter bestimmten Bedingungen möglich.
– Individuelle Besteuerung: Steuerpflichtig nach Lohnsteuerklasse.

Bitte finden Sie anbei unseren OnePager zum Thema Mindestlohn

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.