04.11.2022 Kategorien: Financial Reporting, Wirtschaftsprüfung

Hohe Inflation, Zinsanstieg und Ukraine Krieg: Die Finanzberichterstattung über das Geschäftsjahr 2022 ist geprägt von Unsicherheiten. Daneben spielt der Klimawandel weiterhin eine prägende Rolle.

Die Eu­ropäische Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­behörde ESMA hat am 28. Oktober 2022 die Prüfungs­schwer­punkte für die Prüfungssaison 2022/23 veröff­ent­licht.

Ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte Un­ter­neh­men und ihre Ab­schlussprüfer sollten diese bei der Er­stel­lung und Prüfung der IFRS-Ab­schlüsse für 2022 be­son­ders berück­sich­ti­gen:

1. Makroökonomisches Umfeld (Inflation, Zinsanstieg, Verschlechterung des Geschäftsklimas) 

  • Berücksichtigung des aktuellen makroökonomischen Umfelds im Rahmen
    • der Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer,
    • der Beurteilung von Wertminderungen bei nicht-finanziellen Vermögenswerten sowie
    • der Erfassung von Erträgen aus Kundenverträgen und erwarteten Kreditverlusten bei Finanzinstrumenten.

2. Ukraine Krieg

  • Transparente Darstellung der Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage (Verweis auf FAQ Nr. 18 der ESMA FAQs zu APMs)
  • Zudem intensive Würdigung der nachstehenden Einzelthemen:
    •  Verlust der Beherrschung oder signifikanter Einfluss auf Beherrschungsverhältnisse
    • Aufgabe von Geschäftsbereichen
    • Veräußerungsgruppen und Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte

3. Klimabezogene Sachverhalte

  • Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte
  • Beurteilung der Auswirkungen von Klimarisiken auf den IFRS-Abschluss
  • Potenzieller Ansatz von Rückstellungen aufgrund von klimabezogenen Sachverhalten (z.B. durch rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verminderung von CO2-Emissionen)
  • Herstellung von Transparenz über deren Bilanzwirkungen bei signifikanten Energielieferverträgen

Die Emp­feh­lun­gen der ESMA zu nicht-­fi­nan­zi­el­len In­for­ma­tio­nen be­zie­hen sich auf:

  • Forderung unternehmensspezifischer, konkreter Angaben in Bezug auf Ziele und Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Erstmalige Pflicht zu umfangreichen Angaben (quantitativ wie qualitativ) zur EU-Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten des Emittenten
  • Forderung der Erweiterung des Fokus der nicht-finanziellen Berichterstattung vom eigenen Geschäftsbereich auf vor- sowie nachgelagerte Lieferketten

Darüber hinaus erinnert die ESMA in Bezug auf Alternative Leistungskennzahlen (APM) an die Einhaltung der APM-Leitlinien sowie die o.g. Q&A. Zudem betont sie dass Emittenten im Hinblick auf das Europäische Einheitliche Elektronische Format (ESEF) ab dem Geschäftsjahr 2022 auch zahlreiche, ausgewählte Angaben aus dem Anhang auszuzeichnen haben (sog. Block-Tagging).

Die Veröffentlichung der EMSA finden Sie hier:

ESMA Publication