Unternehmensnachfolge

Die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge betrifft insbesondere inhabergeführte mittelständische Familienunternehmen. Die Praxis zeigt, dass weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland ein strukturiertes Übergabekonzept erarbeitet haben. Daraus können erhebliche Gefahren für das Unternehmen entstehen, wenn der Inhaber das Unternehmen früher verlassen muss als geplant. Deshalb gehört die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge zu den unternehmerischen Pflichtaufgaben jedes inhabergeführten Unternehmens.

Private Vermögensnachfolge

Im Rahmen der privaten Vermögensnachfolge geht es vorrangig um die Gestaltung einer harmonisch abgestimmten Vermögensübergabe im Familienkreis, die maßgeblich von den Vorstellungen der Übergeber und daneben von folgenden Zielsetzungen bestimmt wird:

  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten bzw. Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen einzelner Erben
  • steuerliche Optimierung bzw. Vermeidung nachfolgebedingter Steuerbelastungen.

Die Erreichung dieser zentralen Ziele sichert den Beteiligten einen höchstmöglichen Vermögenserhalt. Um dies zu erreichen, kann die sukzessive Vermögensübertragung zu Lebzeiten eine mögliche Gestaltungsempfehlung sein. Eine partielle Vermögensübertragung zu Lebzeiten muss jedoch wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll erscheinen und stets im Einklang mit den persönlichen Vorstellungen und Versorgungsbedürfnissen der Übergeber stehen.

Interdisziplinärer Beratungsansatz

Die betriebliche Unternehmensnachfolge sowie die private Vermögensnachfolge betrifft eine Vielzahl miteinander verknüpfter unternehmerischer, steuerlicher und rechtlicher Fragestellungen.

Unternehmensnachfolgekonzept = Ergebnis eines, auf den individuellen Einzelfall  abgestimmten Konzeptes verschiedener Spezialisten. Im Bedarfsfall greifen wir auf ein Netzwerk von Spezialisten zurück (Rechtsanwälte, Notare, Grundstückssachverständige)

Bei der Erarbeitung eines Nachfolgekonzeptes sind vorrangig folgende Fragestellungen zu beantworten:

  • Familieninterne/-externe Nachfolge?
  • Lebzeitige Nachfolge / Nachfolge im Erbfall
  • mit/ohne Geschäftsführungsbeteiligung der Familienmitglieder?
  • unentgeltliche, teilentgeltliche und vollentgeltliche Übertragungsvorgänge?
  • Absicherung der Übergeber durch laufende Versorgungsentgelte, Nießbrauchsregelungen oder Kaufpreiszahlungen ?

Unsere Expertise

Die Nachfolgeplanung ist eine Pflichtaufgabe jeden Unternehmens. Gegenstand der Planung ist einerseits die Auswahl des Nachfolgers, Versorgung der Angehörigen und insbesondere auch die Streitvermeidung, denn eine mangelnde Berücksichtigung dieser Aspekte kann ebenfalls unternehmensbedrohend enden. Zum anderen ist die genaue juristische und steuerliche Planung unvermeidbar.

Als Kanzlei mit einem hohen Anteil von mittelständischen Familienunternehmen sowie vermögenden Privatpersonen beschäftigen wir uns intensiv mit der Thematik der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung. Sein Unternehmen, sich und seine Familie auf eine sinnvolle und erfolgreiche Nachfolgelösung vorzubereiten stellt für viele Unternehmer eine große Herausforderung dar.

Die frühzeitige Beratung mittelständischer Unternehmen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge ist eine Existenzfrage der deutschen Wirtschaft. Ohne langfristige Konzeption wird der Bestand des eigenen Unternehmens gefährdet, wird das Personal verunsichert und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bei den Banken in Frage gestellt: Einer der wichtigsten Rating-Punkte nach Basel II ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Nachfolgeberatung heißt u.a. die Entwicklung eines langfristig ausgerichteten Nachfolgekonzeptes, die Initiierung eines Unternehmertestaments, Koordination mit dem Gesellschaftsvertrag sowie die Minimierung der Steuerbelastung.

Unsere Kanzlei erarbeitet mit Ihnen eine geeignete Konzeption und begleitet Sie bei dessen Umsetzung. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben für eine langfristige und erfolgreiche Unternehmenssicherung und -entwicklung.

In allen Phasen unterstützen wir Sie mit unserer steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und menschlichen Kompetenz. Bei Bedarf werden wir durch kooperierende Experten – wie zum Beispiel Rechtsanwälten oder Notaren – unterstützt.

  • Analyse der Unternehmenssituation
  • Bewertung und Handlungsoptionen
  • Individuelle steuerliche Beratung zu Übergabeverträgen
  • Umsetzung von privaten und unternehmerischen Interessen bei Übergaben
  • Begleitung und Beratung bei Unternehmensverkäufen und Teilverkäufen
  • Gestaltung sukzessiver vorweggenommener Erbfolge in das Unternehmen

Vererben – vor allem größerer Vermögen – ist eine wesentlich komplexe Angelegenheit und bedarf einer intensiven und umfassenden rechtlichen und steuerlichen Beratung. So liegt in der möglichst frühzeitigen, zu Lebzeiten vorgenommenen Regelung der Vermögensnachfolge ein enormes steuerliches und ökonomisches Gestaltungspotenzial. Dies gilt es auszuschöpfen um die drohende Steuerbelastung der Vermögensübertragung zu minimieren oder gar gänzlich zu vermeiden.

Unsere Beratung dient der generationenübergreifenden Sicherung des Betriebs- und Privatvermögens und hilft, unangenehme Streitigkeiten im Erbfall zu verhindern. Unsere Zielsetzung hierbei ist es durch die Ausnutzung rechtlicher und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten sowie der frühzeitigen Planung der Vermögensnachfolge die steuerliche Belastung aktiv zu minimieren.

Im Grundsatz verfügt nahezu jeder Staat über ein eigenes nationales Erbrecht. Weist somit in Zeiten einer sich weiter intensivierenden Globalisierung ein Nachlass Auslandsberührung auf, so stellt sich zunehmend die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. Dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn Vermögen im Ausland liegt, wie etwa bei der Vererbung eines im Ausland gelegenen Wohnsitzes.

Vielmehr liegt ein Auslandsbezug bereits bei gemischt nationalen Ehen vor, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt wird.

Internationale Erbfälle bergen oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Vor dem Hintergrund unserer Expertise und Erfahrung mit internationalen Erbfällen sowie unserer Mitgliedschaft im internationalen Netzwerk XLNC betreuen wir seit Jahren intensiv und erfolgreich Mandanten in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Im Rahmen einer umfassenden steuerlichen Beratung durch unsere spezialisierten Berater werden auftretende grenzüberschreitende Schwierigkeiten und Probleme bereits im Vorfeld identifiziert und einer Lösung zugeführt. Ziel ist es, die steuerliche Belastung einer Nachfolgeregelung oder eines Erbfalls mit internationalem Bezug zu minimieren und eine etwaige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die vorzeitige Ausgestaltung sinnvoller Regelungen kann dafür sorgen, dass Angehörige im Erbfall nicht auch noch unnötig mit erbrechtlichen und steuerlichen Schwierigkeiten belastet werden.

Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um das Thema internationales Erbrecht.

Unsere Leistungen im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeberatung

  • Status Quo Analyse: Prüfung gesellschaftsvertraglicher und testamentarischer Nachlassregelung und Erstellung latentes Erbschaftsteuerszenario
  • Analyse vorhandener Steuerrisiken und Aufdeckung weiterer Schwachstellen
  • Bewertung unternehmerischen und privaten Vermögens (Immobilien, Beteiligungen) nach erbschaftsteuerlichen und anderen anerkannten Bewertungsmethoden
  • Entwicklung einer individuellen Vermögens- und Nachfolgeplanung
  • Entwicklung steuerorientierter Gestaltungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (lebzeitige Vermögensübertragungen, Vermögensübertragungen auf Stiftungen usw.)
  • Gestaltung einer abgestimmten Unternehmensnachfolge (sukzessive Nachfolge unter Berücksichtigung der Altersabsicherung des Seniors)
  • Vorbereitende Strukturierung der Vermögenswerte zur Optimierung der Erbschaftsteuer und Vermeidung ertragsteuerlicher Nachteile im Erbfall (steuerpflichtige Aufdeckung stiller Reserven)
  • Rechtsformoptimierung im Vorfeld der Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche Beratung anlässlich Erbfall und Erbauseinandersetzung
  • Finanzierung der Erbschaftsteuer

  • Betreuung in allen steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragestellungen hinsichtlich der Unternehmensfortführung
  • Erarbeiten eines Vorschlags zur günstigsten Rechtsform der Nachfolge
  • Beratung bei steuerlichen Fragen zur Testamentsgestaltung und vorweggenommenen Erbfolge in enger Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen
  • Analyse bestehender Nachfolgeregelungen (etwa Unternehmertestamente) im Hinblick auf steuerliche Implikationen
  • Steuerliche Beurteilung vorhandener Pläne zur Altersvorsorge
  • Begutachtung von Finanzierungsgestaltungen und Verhandlung mit Kreditinstituten
  • Prüfung etwaiger Vorsorgemaßnahmen bei grenzüberschreitenden Unternehmensnachfolgen (Wohnsitz Erblasser oder Erbe im Ausland, ausländisches Betriebsvermögen)

  • Erbgestaltung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkung
  • Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
  • Internationale Nachfolgeregelungen sowie Erbfälle mit internationalem Bezug (Ansässigkeit Erblasser oder Erben im Ausland, Vermögen im Ausland)

  • Stiftungen
  • Asset Protection
  • Internationale Erbschaft- und Schenkungsfälle
  • Grenzüberschreitende Vermögensübertragung

Berater der Berater

Expertise und Unterstützung für Berufskollegen

Aufgrund unserer langjährige Erfahrung in der aktiven Beratung von Unternehmen und Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten und Einkünften verfügen wir über eine besondere Expertise im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Hierbei unterstützen wir seit Jahren Berufskollegen, die auf unser umfangreiches Spezialwissen und unsere Erfahrung, zurückgegriffen haben.

Wir sehen uns hier als Sparringspartner und Stabstelle für Berufskollegen. Hierbei übernehmen wir Sonderthemen oder beraten auch im Rahmen von Unternehmensnachfolge sowie Erbschaften und Schenkungen vertrauensvoll und unter Wahrung des Mandatsschutz.

In von Ihnen definierten Einzelfällen und Projekten werden für Sie bzw. für Ihre Mandanten tätig. Selbstverständlich überlassen wir es Ihnen und Ihren Mandanten, inwieweit und in welchem Umfang Sie uns Daten und Informationen offen legen oder ob im Sinne einer abstrakten Würdigung wir einen anonymisierten Sachverhalt beurteilen sollen.

Strengster Mandatsschutz und Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich und leitet unsere Tätigkeit seit Jahren.

Sonderthemen

Stiftungen

Der Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Stiftungen werden für die Ewigkeit gemacht. Es wird Vermögen zweckgebunden für die Erfüllung des satzungsmäßigen Stiftungszwecks (Unternehmenserhalt, gemeinnütziger Zweck) auf eine rechtsfähige, oder eine nicht rechtsfähige Stiftung übertragen.

Während nicht gemeinnützige Familienstiftungen wegen ihrer auf Kontinuität und Vermögenserhalt ausgerichteten Zielsetzung überwiegend im unternehmerischen Bereich zum Einsatz gelangen, folgt der Einsatz gemeinnütziger Stiftungen regelmäßig anderen Beweggründen. Bei einer Vermögensübertragung auf eine gemeinnützige Stiftung verzichtet der potentielle Stifter endgültig auf bestimmte Vermögenswerte sowohl für sich selbst als auch für die nachfolgende Generation. Gemeinsam zeichnen sich alle Initiatoren dieser Stiftungsform durch ein am Gemeinwohl orientierten Handeln aus. In der Praxis können aber auch beide Stiftungsformen miteinander kombiniert werden, z.B. wenn ein Teil des Vermögens für den langfristigen Erhalt und der Absicherung der Familie bestimmt ist und der „verzichtbare“ Teil dem Gemeinwohl zu Gute kommen soll.

Primäre Zielgruppe gemeinnütziger Stiftungen sind vermögende Erblasser ohne eigene Abkömmlinge sowie Erblasser, die ihr Vermögen bzw. Teile davon dem Gemeinwohl widmen möchten.

Nicht gemeinnützige Familienstiftungen dienen dem generationenübergreifenden Fortbestand unternehmerischer Beteiligungen und kommen insbesondere dann in Betracht, wenn kein geeigneter Nachfolger für die aktive Fortführung des Unternehmens im Familienkreis vorhanden ist.

Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen unterscheiden sich in ihrer steuerlichen Beurteilung grundlegend voneinander. Steuerliche Vorteile lassen sich sowohl für den Stifter, als auch für die Stiftung in erster Linie durch den Einsatz gemeinnütziger Stiftungen erreichen.

Doch auch der Einsatz einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung bietet interessante steuerliche Aspekte und kann daher unter bestimmten Voraussetzungen eine empfehlenswerte Alternative zur regulären Vermögensübertragung darstellen.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erarbeitung eines individuellen und steueroptimierten Stiftungskonzept unter Berücksichtigung der individuellen Zielsetzung des Stifters,
  • Prüfung der geeigneten Rechtsform (rechtsfähige Stiftung , nicht rechtsfähige Treuhandstiftung, gemeinnützige GmbH) sowie Erarbeitung einer langfristig ausgerichteten Stiftungssatzung,
  • Stiftungserrichtung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen (Finanzamt und Stiftungsaufsicht) ,
  • Erarbeitung einer nachhaltigen und steueroptimierten Vermögensstruktur der Stiftung sowie laufende steuerliche Beratung und Begleitung (Rechnungslegung und steuerliche Deklaration).

Gerne helfen wir bei der Errichtung und Führung einer Stiftung und unterstützen Sie in allen relevanten Rechtsbereichen.

Asset Protection (Vermögensschutz)

Unter Asset Protection ist der Schutz des Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern, Ex-Gatten, Pflichtteilsberechtigten oder dem Finanzamt zu verstehen.

Unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen, Erbfälle etc. bergen die Gefahr eines Haftungszugriffs von Gläubigern wie z.B. Banken, dem Finanzamt, Ex-Gatten oder Pflichtteilsberechtigten. Damit im Ernstfall Betriebsvermögen und insbesondere das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen ist, sind rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Diese Gestaltungen zum Vermögensschutz werden angloamerikanisch auch als „asset protection“ bezeichnet. Vermögensschutz ist kein eigenes Rechtsgebiet sondern eine interdisziplinäre Gestaltung die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater erfordert.

Es finden sich vielzählige rechtlich zulässige Gestaltungen zum Vermögensschutz, die je nach Sachverhalt unterschiedlich geeignet sind. So finden sich in der Praxis neben familien- und erbrechtlichen Gestaltungen regelmäßig auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen des Haftungsausschluss und Haftungsreduzierung. Auch können Vermögenswerte übertragen werden oder Familiengesellschaften errichtet werden.

Mit Gestaltungen des Vermögensschutzes stehen stets auch damit einhergehende steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang. Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen der Asset Protection und den daraus resultierenden Maßnahmen im Hinblick auf die steuerrechtlichen sowie ggf. bilanzrechtlichen Implikationen.

Steuerberater
Fachberater für das Gesundheitswesen
(DStV e.V.)
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Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht, MBA (International Taxation), LL.M. (corp. restruc.), Dipl. oec., APCIT (IBFD)
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Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge
(DStV e.V.)
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Wirtschaftsprüfer
CVA, IFRS-Specialist/CINA
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Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
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