07.12.2022 Kategorien: Compliance, Newsletter, Steuerrecht

Die Inflationsausgleichsprämie ermöglicht es Arbeitgebern die Möglichkeit bis zu 3000 Euro ihren Angestellten steuer- und abgabefrei zahlen. Befristet ist die zusätzliche Zahlung vorerst bis zum 31. Dezember 2024.

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist für Arbeitgeber freiwillig. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf die Prämie. Es handelt sich lediglich um eine abgabenrechtliche Begünstigung für den Fall, dass diese Prämie gezahlt wird. Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften die Inflationsausgleichsprämie gleichwohl verlangen werden.

Mit der Inflationsausgleichsprämie stellen sich für Arbeitgeber zahlreiche Fragen. Wir haben Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Inflationsausgleichsprämie | Antworten auf häufige Fragen [Merkblatt]