29.04.2021 Kategorie : Compliance

Die pandemiebedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird ab Mai 2021 aufgehoben.

Seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 wurde die Insolvenzantragspflicht mehrfach ausgesetzt. Was jedoch häufig übersehen wurde, ist dass die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht nicht für alle betroffenen Unternehmen galt.

Betroffene Unternehmen sollten zeitnah fachlichen Rat suchen um mögliche strafrechtliche Folgen einer Insolvenzverschleppung zu vermeiden.