23.05.2023 Kategorien: Compliance, Steuerrecht

In einer immer stärker globalisierten Welt entscheiden sich immer mehr Personen und Unternehmen dazu, ihren steuerlichen Wohnsitz oder Firmensitz ins Ausland zu verlegen. Dies kann aus unterschiedlichsten Gründen geschehen, z.B. zur Optimierung der steuerlichen Situation oder aus geschäftlichen Notwendigkeiten. Dabei wird jedoch oft die so genannte Wegzugsbesteuerung übersehen, die nach § 6 des Außensteuergesetzes (AStG) in Deutschland gilt.

Die Wegzugsbesteuerung ist eine spezielle Form der Besteuerung, die greift, wenn ein Steuerpflichtiger Deutschland verlässt und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land verlegt. Sie zielt darauf ab, eine Besteuerung von in Deutschland entstandenen, aber noch nicht realisierten stillen Reserven zu gewährleisten, bevor der Steuerpflichtige das Land verlässt.

Gemäß § 6 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auf den Veräußerungsgewinn angewandt, der beim Wegzug entstehen würde, so als ob der Steuerpflichtige seine Anteile am Tag des Wegzugs veräußert hätte. Damit soll sichergestellt werden, dass das in Deutschland erwirtschaftete Einkommen auch hier besteuert wird und nicht durch den Umzug in ein Land mit niedrigeren Steuersätzen der deutschen Steuer entzogen wird.

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Besteuerung unter bestimmten Bedingungen ausgesetzt werden kann und dass es verschiedene Ausnahmen gibt, insbesondere bei Umzügen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Da die Regelungen hier jedoch komplex sind und sich häufig ändern, empfehlen wir Ihnen dringend, vor einem Umzug ins Ausland professionellen steuerlichen Rat einzuholen.

Die Wegzugsbesteuerung ist ein zentrales Element der deutschen Steuergesetzgebung und spielt eine immer wichtigere Rolle in einer globalisierten Welt. Wir hoffen, dass dieser Beitrag Ihnen ein besseres Verständnis der Grundlagen dieser Regelung vermittelt hat. Für weitere Informationen und spezifische Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem SuP OnePager | Wegzugsbesteuerung