27.10.2021 Kategorien: Erneuerbare Energien, Steuerrecht

BGH entscheidet über die Sonderrechtsfähigkeit von Modulen in Freiland-Photovoltaikanlagen

Eine Freiland-Photovoltaikanlage stellt kein Gebäude i. S. von § 94 BGB dar, wenn sie aus einer gerüstähnlichen Aufständerung aus Stangen oder Schienen sowie darin eingesetzten Photovoltaikmodulen besteht ( BGH, Urteile v. 22.10.2021 – V ZR 225/19 , V ZR 8/20, V ZR 44/20 und V ZR 69/20).

Hier geht es zum aktuellen Urteil: Pressemitteilung Nr. 192/21 vom 22.10.2021 (bundesgerichtshof.de)

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