Das BMF hat am 10. November 2021 ein Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG veröffentlich.
Hintergrund des Schreibens ist die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2050, Bundessteuerblatt (BStBl) I Seite 889) eingeführte Regelung des § 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG) , wonach der Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren.
Finden sie das BMF-Schreiben hier.
Die Option des § 1a KStG stellt eine Handlungsalternative für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften dar. Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei.