21.04.2020 Kategorie : Corporate Finance / M&A

Der Bundestag hat mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ein Instrument geschaffen, mit dem die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen abgefedert werden sollen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.

Er richtet sich an Unternehmen, die in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:

a) eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,
b) mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
c) mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Den Unternehmen dürfen anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.

Durch die Stabilisierungsmaßnahmen muss eine klare eigenständige Fortführungsperspektive nach Überwindung der Pandemie bestehen.

Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken.

Sprechen Sie uns gerne hierzu an. Wir haben weitreichende und langestehende Erfahrungen bei Fragen der Finanzierung von KMUs.

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