22.09.2022 Kategorien: Compliance, Steuerrecht

Die Ampel-Koalition hat sich auf weitere finanzielle Entlastungen für die Menschen in Deutschland geeinigt. So erwartet die Ampel-Koalition teils starke Erhöhungen der Preise für Gas und Strom in den nächsten Monaten. Mit ihrem dritten Entlastungspaket (Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.9.2022) plant sie daher folgende Maßnahmen:

Steuerentlastung durch Inflationsausgleichsgesetz

Um eine Steuererhöhung aufgrund der kalten Progression zur verhindern, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden. Bereits am 10.8.2022 hat Bundesfinanzminister Christian Lindner hierzu Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt, in dem konkrete neue Tarifeckwerte vorgeschlagen werden (s. hierzu die News „Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz“). Danach ist zum 1.1.2023 auch eine Anhebung des Grundfreibetrags um 285 EUR auf 10.632 EUR vorgesehen (für 2024 eine weitere Anhebung um 300 EUR). Die genaue Ausgestaltung des Einkommenssteuertarifs wird aber erst feststehen, wenn im Herbst der Progressionsbericht und der Existenzminimumbericht vorliegen.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld soll zum 1.1.2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024 um 18 EUR auf 237 EUR monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll damit einen größeren Umfang haben als in den „Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz“ vorgeschlagen wurde.

Home-Office Pauschale

Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale soll entfristet und „verbessert“ werden.

Steuerfreie Prämie

Nach den Koalitonsplänen soll der Bund bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 EUR von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreien.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent soll verlängert werden, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Absenkung würde sonst Ende 2022 auslaufen.

Midi-Jobs mit höherem Verdienst

Bisher ist geregelt, dass zum 1.10.2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr ab dem 1.1.2023 auf monatlich 2.000 EUR angehoben werden.

Energiepreispauschale für Rentner

Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung erhalten. Sie waren bei der ersten Pauschale für Berufstätige leer ausgegangen.

Einmalzahlung für Studierende und Berufsfachschüler

Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 EUR erhalten. Der Bund will mit den Ländern über eine schnelle Auszahlung beraten.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage soll zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert werden. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet soll für den Gasverbrauch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.

Neue Unternehmenshilfen

Unternehmen und Betriebe, die unter den hohen Energiekosten leiden, sollen mit einem neuen Programm unterstützt werden. Insbesondere soll der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen sollen u. a. mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften sollen bis 31.12.2022 verlängert werden. Geprüft werden Schritte für Unternehmen, die aufgrund von Gasmangel und hoher Energiepreise die Produktion temporär einstellen müssen.

Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.9.2022 hinaus verlängert werden.

Schutz für Mieter

Mieter sollen durch Regelungen des sozialen Mietrechts vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.