25.11.2021 Kategorie : Steuerrecht

Der Entwurf des Koalitionsvertrags der Ampel-Parteien sieht auf seinen 178 Seiten auch unterschiedliche steuerliche Maßnahmen vor.

Die wesentlichen steuerlichen Änderungen sind:

  • In 2022 und 2023 einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise dem Klimaschutz dienen, vom steuerlichen Gewinn abziehen („Superabschreibung„).
  • Erweiterte Verlustverrechnung zeitlich bis Ende 2023 verlängern und den Verlustvortrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausweiten.
  • Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen auch auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. EUR ausweiten.
  • Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen, ausweiten; Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke ergänzen.

Weitere steuerliche Änderungen sind hierbei zu nennen;

  • Bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der Dienstwagenbesteuerung für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausrichten;
  • Nach dem Jahr 2025 wird die Pauschalsteuer für emissionsfreie Fahrzeuge (Elektro) dann 0,5 Prozent betragen.
  • Steuerliche Regelung des Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022 verlängern.
  • Ausbildungsfreibetrag von 924 auf 1.200 EUR erhöhen.
  • Sparerpauschbetrag zum 1.1.2023 auf 1.000 EUR erhöhen.
  • Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver machen.
  • Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für Bundesländer (z. B. durch einen Freibetrag), um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern.
  • Im Bereich der Unternehmensbesteuerung die Steuerprüfung modernisieren und beschleunigen; verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und sinnvoller Einsatz neuer Technologien.

Sie finden den Koalitionsvertrag unter nachstehendem Link:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

Es handelt sich um notwendige und sinnvolle Änderungen im Lichte der Corona-Pandemie. Von einer umfassenden Reform kann jedoch auf Basis des vorliegenden Entwurfs nicht die Rede sein. Es bleibt zu hoffen, dass die neuen Regierungsparteien zu einem zwingend notwendigen Abbau der Steuerbürokratie und der Schaffung eines wettbewerbsfähigen Steuerrechts beitragen, da hieran u.a. auch der Erfolg des Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschlands geknüpft ist.

Wir werden die Entwicklung weiterhin nah verfolgen und Sie hier darüber informieren.