31.01.2022 Kategorien: ESG, Financial Reporting

Das Thema „Nachhaltigkeit“ ist gekommen, um zu bleiben.

Der Wettlauf der internationalen und europäischen Standardsetter und die Wucht der Regularien ist bereits deutlich zu spüren. Spätestens mit der Gründung des International Sustainabilty Standards Board (ISSB) im November 2021 mit Hauptsitz in Frankfurt a. M. treffen die internationalen Entwicklungen augenscheinlich auf den europäischen Tatendrang.

Aber wissen Sie was: Diese Entwicklung hat auch Vorteile! Weg von den Hochglanzbroschüren, Marketingheftchen und Vorwürfen von Greenwashing.

Die Berichterstattung wird transparenter und ESG messbar.

Aktuelle Entwicklungen der CSR-Berichterstattung

Status Quo

Mit dem Corporate Social Responsibility Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), welches am 6. Dezember 2014 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungsinhalte der CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht überführt. Dabei wurde die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) um Regelungen zur nicht-finanziellen Berichtserstattung ergänzt.

Seither sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen) mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet einen sog. nicht-finanziellen Bericht (wahlweise als Teil des Lageberichts oder in einem separaten Bericht) zu erstellen. Die inhaltliche Prüfung erfolgt aktuell nur durch den Aufsichtsrat. Die Tätigkeit des externen Abschlussprüfers beschränkt sich dabei auf eine rein formelle Prüfung.

Daneben veröffentlicht eine Vielzahl der deutschen (kapitalmarktorientierten) Unternehmen bereits heute eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Das wird sich ändern

Die verpflichtende nicht-finanzielle Berichterstattung sowie auch die bisher freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung werden generalüberholt und erhalten ein Facelift.

Die EU hat den Richtlinienentwurf zur Reform der CSR-Berichterstattung (die sog. CSRD) im April 2021 veröffentlicht. Die Namensänderung von „non-financial“ zu „sustainable“ Reporting gibt die neue Richtung vor.

Übersicht der wesentlichen zeitlichen Meilensteine zum Inkrafttreten des neuen CSRD-Gesetzesentwurfs.

Die finale Umsetzung in nationales Recht ist bisher noch nicht erfolgt, wird jedoch bis zum 1. Dezember 2022 erwartet.

Gemäß dem aktuellen Richtlinienentwurf sollen die Regelungen erstmalig ab dem 1. Januar 2024 für das Geschäftsjahr 2023 anzuwenden sein (Ausnahme KMU: Geschäftsjahr 2026). Hierbei wird der Anwenderkreis von aktuell 500 Berichtenden auf ca. 15.000 Unternehmen ausgeweitet. Denn betroffen sind nun alle kapitalmarktorientierten Unternehmen (auch KMU) sowie alle großen nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur aktuellen CSR-RUG stellen sich wie folgt dar:

Aktuelle Entwicklungen der CSR-Berichterstattung: Gegenüberstellung der aktuellen CSR-RUG und dem CSRD-Gesetzesentwurf

Ihre nächsten Schritte

Die finale Fassung der CSRD soll bis spätestens Mitte des Jahres 2022 veröffentlicht werden. In der Entwurfsfassung ist die Ermächtigung der EU-Kommission vorgesehen, EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung mittels delegierter Rechtsakte zu erlassen, welche auf den Vorarbeiten der EFRAG aufbauen. Die delegierten Rechtsakte sollen bis Oktober 2022 (Kernstandards) beziehungsweise Oktober 2023 (erweiterte Standards und KMU-Standards) verbindlich erlassen werden.

Zukünftig soll also die Möglichkeit eines eigenständigen Nachhaltigkeitsberichts entfallen. Die geforderten Informationen sollen dann nur noch im Lagebericht veröffentlicht werden können und sind entsprechend prüfungspflichtig. Die ersten Lageberichte, die nach den neuen Regelungen der CSRD erstellt werden, sind ab Januar 2024 (für das Geschäftsjahr 2023) zu erwarten. Für KMU wird die entsprechende Berichterstattungspflicht voraussichtlich erst ab dem Geschäftsjahr 2026 in Kraft treten.

It’s all about data – in diesem Sinne sollten Sie die neuen Anforderungen an Ihre (Finanz-)Berichterstattung frühzeitig angehen!

Wir sind an Ihrer Seite. Garantiert.