Finanzberichterstattung über das Geschäftsjahr 2021 steht weiter im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Daneben spielt der Klimawandel eine prägende Rolle.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 29. Oktober 2021 die Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2021/22 veröffentlicht.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer sollten diese bei der Erstellung und Prüfung der
IFRS-Abschlüsse für 2021 besonders berücksichtigen:
1. Auswirkung der COVID-19-Pandemie
- Sorgfältige Beurteilung und transparente Berichterstattung der längerfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Finanz- und Vermögenslage
2. Klimabezogene Sachverhalte
- Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte
- Beurteilung der Auswirkungen von Klimarisiken auf den IFRS-Abschluss
- Angabe aller wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit Klimarisiken bei gleichzeitiger eindeutiger Bewertung der Wesentlichkeit
3. Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL)
- Verbesserte Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss – ECL), insbesondere in Bezug auf sog. Management-Overlays (manuelle Anpassungen), wesentliche Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten und die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung
Die Empfehlungen der ESMA zu nicht-finanziellen Informationen beziehen sich auf:
- Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sowie auf Informationen über etwaige strukturelle Veränderungen im Geschäftsmodell
- Einfluss des Klimawandels: klimabezogene Maßnahmen, zugrundeliegende Konzepte und deren Ergebnisse
Darüber hinaus wird daran erinnert, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten zu erfüllen, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Danach sind die Jahresfinanzberichte 2021 in Übereinstimmung mit dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen und offenzulegen.
Die Veröffentlichung der EMSA finden Sie hier: ESMA Publication