18.11.2021 Kategorien: Corporate Finance / M&A, Financial Reporting, Wirtschaftsprüfung

Finanzberichterstattung über das Geschäftsjahr 2021 steht weiter im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Daneben spielt der Klimawandel eine prägende Rolle.

Die Eu­ropäische Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­behörde ESMA hat am 29. Oktober 2021 die Prüfungs­schwer­punkte für die Prüfungssaison 2021/22 veröff­ent­licht.

Ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte Un­ter­neh­men und ihre Ab­schlussprüfer sollten diese bei der Er­stel­lung und Prüfung der
IFRS-Ab­schlüsse für 2021 be­son­ders berück­sich­ti­gen:

1. Auswirkung der COVID-19-Pandemie

  • Sorgfältige Beurteilung und transparente Berichterstattung der längerfristigen Auswirkungen von COVID-19 auf die Geschäftstätigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die Finanz- und Vermögenslage

2. Klimabezogene Sachverhalte

  • Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte
  • Beurteilung der Auswirkungen von Klimarisiken auf den IFRS-Abschluss
  • Angabe aller wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit Klimarisiken bei gleichzeitiger eindeutiger Bewertung der Wesentlichkeit

3. Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL)

  • Verbesserte Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss – ECL), insbesondere in Bezug auf sog. Management-Overlays (manuelle Anpassungen), wesentliche Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten und die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung

Die Emp­feh­lun­gen der ESMA zu nicht-­fi­nan­zi­el­len In­for­ma­tio­nen be­zie­hen sich auf:

  • Aus­wir­kun­gen der CO­VID-19-Pan­de­mie auf nach­hal­tig­keits­be­zo­gene Ziele und nicht-fi­nan­zi­elle Leis­tungs­in­di­ka­to­ren so­wie auf In­for­ma­tio­nen über et­waige struk­tu­relle Verände­run­gen im Ge­schäfts­mo­dell
  • Ein­fluss des Kli­ma­wan­dels: kli­ma­be­zo­gene Maßnah­men, zu­grun­de­lie­gende Kon­zepte und de­ren Er­geb­nisse

Darüber hinaus wird daran erinnert, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um die in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten zu erfüllen, die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Danach sind die Jahresfinanzberichte 2021 in Übereinstimmung mit dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen und offenzulegen.

Die Veröffentlichung der EMSA finden Sie hier: ESMA Publication