Hohe Inflation, Zinsanstieg und Ukraine Krieg: Die Finanzberichterstattung über das Geschäftsjahr 2022 ist geprägt von Unsicherheiten. Daneben spielt der Klimawandel weiterhin eine prägende Rolle.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 28. Oktober 2022 die Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2022/23 veröffentlicht.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer sollten diese bei der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2022 besonders berücksichtigen:
1. Makroökonomisches Umfeld (Inflation, Zinsanstieg, Verschlechterung des Geschäftsklimas)
- Berücksichtigung des aktuellen makroökonomischen Umfelds im Rahmen
- der Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer,
- der Beurteilung von Wertminderungen bei nicht-finanziellen Vermögenswerten sowie
- der Erfassung von Erträgen aus Kundenverträgen und erwarteten Kreditverlusten bei Finanzinstrumenten.
2. Ukraine Krieg
- Transparente Darstellung der Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage (Verweis auf FAQ Nr. 18 der ESMA FAQs zu APMs)
- Zudem intensive Würdigung der nachstehenden Einzelthemen:
- Verlust der Beherrschung oder signifikanter Einfluss auf Beherrschungsverhältnisse
- Aufgabe von Geschäftsbereichen
- Veräußerungsgruppen und Wertminderungen nicht-finanzieller Vermögenswerte
3. Klimabezogene Sachverhalte
- Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte
- Beurteilung der Auswirkungen von Klimarisiken auf den IFRS-Abschluss
- Potenzieller Ansatz von Rückstellungen aufgrund von klimabezogenen Sachverhalten (z.B. durch rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verminderung von CO2-Emissionen)
- Herstellung von Transparenz über deren Bilanzwirkungen bei signifikanten Energielieferverträgen
Die Empfehlungen der ESMA zu nicht-finanziellen Informationen beziehen sich auf:
- Forderung unternehmensspezifischer, konkreter Angaben in Bezug auf Ziele und Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
- Erstmalige Pflicht zu umfangreichen Angaben (quantitativ wie qualitativ) zur EU-Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten des Emittenten
- Forderung der Erweiterung des Fokus der nicht-finanziellen Berichterstattung vom eigenen Geschäftsbereich auf vor- sowie nachgelagerte Lieferketten
Darüber hinaus erinnert die ESMA in Bezug auf Alternative Leistungskennzahlen (APM) an die Einhaltung der APM-Leitlinien sowie die o.g. Q&A. Zudem betont sie dass Emittenten im Hinblick auf das Europäische Einheitliche Elektronische Format (ESEF) ab dem Geschäftsjahr 2022 auch zahlreiche, ausgewählte Angaben aus dem Anhang auszuzeichnen haben (sog. Block-Tagging).
Die Veröffentlichung der EMSA finden Sie hier: