Update zur Gesetzgebung: Die Bundesregierung setzt am 16.8.2023 den BMF-Gesetzentwurf in Kraft, der eine globale Mindestbesteuerung gemäß der EU-Richtlinie 2022/2523 beinhaltet.
Kurzinfo: Am 15.12.2022 einigten sich die EU-Länder auf die Einführung einer Mindestbesteuerung für große Unternehmensgruppen – sowohl multinational als auch inländisch. Deutschland hat nun einen Entwurf zur Umsetzung dieser Regelung auf den Tisch gelegt.
Das BMF gibt hierzu Einblicke:
- Deutschland setzt zentrale Punkte der internationalen G20/OECD Zwei-Säulen-Strategie um.
- Die Regelungen sichern eine weltweite, effektive Mindestbesteuerung, bekämpfen unfairen Steuerwettbewerb und unterstützen Steuergerechtigkeit sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen.
- Bei der Ausarbeitung des Entwurfs stand der geringere Verwaltungsaufwand im Fokus, ohne Kompromisse bei der Effektivität.
- Der Entwurf enthält zusätzliche steuerliche Maßnahmen und Modifikationen des HGB, die vor allem der Vereinfachung dienen und bürokratische Hürden abbauen.
- In bestimmten steuerlichen Bereichen wurde die Niedrigsteuergrenze von 25% auf 15% angepasst, um international festgelegte Mindeststeuervorgaben präzise einzuhalten.