24.05.2023 Kategorien: Compliance, Leseempfehlungen, Newsletter

Voraussichtlich Mitte Juni tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Kernelement ist die Verpflichtung juristischer Personen des öffentlichen und privaten Sektors mit mehr als 250 Mitarbeitern, eigene interne Meldestellen einzurichten, um den Erhalt von Meldungen und ein anschließendes Überprüfungsverfahren zu gewährleisten. Auch Beschäftigungsgeber mit Mitarbeiterzahlen zwischen 50 und 249 werden zur Implementierung interner Meldestellen verpflichtet, allerdings mit einer besonderen Übergangsfrist bis zum .

Unter dem Hinweisgeberschutzgesetz können sich für Unternehmen mehrere Pflichten ergeben, abhängig von den spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Gesetzes. Generell könnten diese Pflichten beinhalten:

  1. Berichterstattungskanäle einrichten: Unternehmen könnten verpflichtet sein, sichere und anonyme Kanäle für die Berichterstattung von Missständen einzurichten. Diese könnten sowohl intern (z. B. über einen Ombudsmann oder eine spezielle E-Mail-Adresse) als auch extern (z. B. durch eine unabhängige Stelle) sein.
  2. Informationspflicht: Unternehmen müssen möglicherweise ihre Mitarbeiter über ihre Rechte und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Whistleblowing informieren.
  3. Whistleblower schützen: Unternehmen sind verpflichtet, Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower zu verhindern. Das könnte bedeuten, dass sie interne Verfahren einführen müssen, um Vergeltungsmaßnahmen zu erkennen und zu stoppen.
  4. Untersuchungspflicht: Wenn ein Bericht eingereicht wird, hat das Unternehmen die Pflicht, den Vorfall gründlich zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das berichtete Fehlverhalten zu stoppen und zukünftige Vorfälle zu verhindern.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft auch als Whistleblower-Schutzgesetz bezeichnet, ist eine gesetzliche Regelung, die den Schutz von Personen vorsieht, die interne Missstände oder illegale Aktivitäten innerhalb einer Organisation aufdecken. Es schützt Whistleblower vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Schikane oder Diskriminierung am Arbeitsplatz. Die genauen Bestimmungen des Gesetzes können je nach Land und Kontext variieren, doch das grundlegende Ziel besteht darin, die Meldung von Fehlverhalten zu fördern, um Betrug, Korruption, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und andere Probleme anzugehen.