02.05.2022 Kategorien: Financial Reporting, Wirtschaftsprüfung

Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die souveräne Ukraine am 24. Februar 2022 stellt ein einschneidendes Ereignis dar, das auch in der globalen Wirtschaft und damit in der Rechnungslegung der Unternehmen deutliche Spuren hinterlassen wird.

Damit stellt sich unmittelbar die Frage der Berücksichtigung in der Rechnungslegung sowie auch in der Abschlussprüfung betroffener Unternehmen. Inhaltlich betreffen die Fragen insb. die Berichtspflichten im Anhang und Lagebericht für Ereignisse nach dem Abschlussstichtag. Diese wirken gleichsam als eine Art „Korrektiv“, da eine Berücksichtigung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund des Stichtagsprinzips in Abschlüssen per 31.12.2021 grundsätzlich zu verneinen ist. Für Abschlussstichtage nach Kriegsausbruch – somit insbesondere für Abschlüsse zum 31.12.2022 – schließen sich zahlreiche Folgefragen an.

Das IDW hat zu den möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung (HGB/IFRS) und Prüfung einen Fachlichen Hinweis veröffentlicht.

Mehr Informationen erhalten Sie hier:

Fachlicher Hinweis – April 2022

Fachlicher Hinweis – Update Dezember 2022