21.01.2022 Kategorien: Corporate Finance / M&A, Financial Reporting

Wesentliche Entwicklungen in der IFRS-Rechnungslegung – Are you prepared for the Financial Reporting Season 2021?

In Vorbereitung auf die Berichtssaison 2021 finden Sie hier eine zusammenfassende Darstellung der aktuellen Entwicklungen und Neuerungen der internationalen Rechnungslegung.

IFRS-Neuerungen im Überblick

Übersicht aller Neuerungen der IFRS-Finanzberichterstattung 2021 und Ausblick.

(1) IFRS 16: Covid-19-bezogene Mietkonzessionen – VERLÄNGERUNG

Die Erstanwendung betrifft die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. April 2021 beginnen. Eine frühere freiwillige Anwendung ist zulässig.

Als Reaktion auf die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das IASB den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 [Leases] geändert, um eine einjährige Verlängerung der praktischen Erleichterung zu ermöglichen, die Leasingnehmer bei der Bilanzierung von COVID-19-bezogenen Mietkonzessionen unterstützt. Dabei erweitern die Änderungen die praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2022 fällige Leasingzahlungen reduzieren.

Zuvor waren nur solche Mietkonzessionen im Anwendungsbereich der Erleichterung, die Leasingzahlungen reduzieren, die am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig sind bzw. waren.

(2) IBOR-Reform (Phase 2): Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4, IFRS 16

Die verpflichtende Erstanwendung betrifft die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.

Mit Abschluss der zweiten Phase des IBOR-Reform-Projekts des IASBs erfolgte die Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16. Dabei steht die schrittweise Abschaffung der Interbank Offered Rates (IBOR) bis Ende 2021 und der Übergang zu einer neuen Benchmark – den sog. alternativen Referenzsätzen (ARR) – im Fokus. Während sich Phase 2 auf Sachverhalte, die sich zum Zeitpunkt der Ablösung eines bislang geltenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen, risikolosen Zinssatz auswirken könnten konzentriert, bezog sich Phase 1 auf den Unsicherheitszeitraum vor dem Ersetzen eines geltenden Referenzzinssatzes durch einen alternativen, risikolosen Zinssatz.

Die Änderungen betreffen erforderliche Modifikationen an den betroffenen IFRS-Standards sowie praktische Erleichterungen bei der Bilanzierung.

Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf folgende Bereiche:

  • Modifikationen von Finanzinstrumenten: Führt eine Änderung des Referenzzinssatzes zu geänderten vertraglichen Cashflows, ist der Buchwert der betreffenden Finanzinstrumente nicht anzupassen oder auszubuchen, sondern der Effektivzinssatz zu aktualisieren. Dies führt dazu, dass nicht unmittelbar ein Gewinn oder Verlust erfasst wird.
    IFRS 16 wurde ebenfalls dahingehend geändert, dass Leasingnehmer eine ähnliche Erleichterung bei der Bilanzierung von Modifikationen von Leasingvereinbarungen anwenden, die die Bestimmung künftiger Leasingzahlungen infolge der IBOR-Reform ändern.
    Versicherer im Anwendungsbereich des IFRS 4, die die vorübergehende Befreiung von IFRS 9 anwenden, sind ebenfalls verpflichtet, diese Erleichterung anzuwenden.
  • Hedge Accounting: Eine Sicherungsbeziehung muss nicht allein aufgrund von im Zuge der IBOR-Reform erforderlichen Änderungen beendet werden, wenn die Sicherungsbeziehung ansonsten weiterhin die anderen Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt.
  • Notes: Es sind zusätzliche IFRS 7-Angaben im Zusammenhang mit der IBOR-Reform in den Anhang aufzunehmen. Dies betrifft insbesondere die transparente Darstellung von Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus der IBOR-Reform ergeben, sowie entsprechender Steuerungsmechanismen des Unternehmens.

(3) Änderungen an IFRS 4: Befristete Freistellung von IFRS 9 – VERLÄNGERUNG

Das IASB veröffentlichte am 25. Juni 2020 die „Amendments to IFRS 17“ und verschiebt hierdurch den Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 17 auf Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die zeitgleich veröffentlichten Änderungen an IFRS 4Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts“ sehen eine – analoge – Verlängerung des Zeitraums für die vorübergehende Befreiung bestimmter Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 (temporary exemption from IFRS 9) vor, sodass für die betroffenen Versicherungsunternehmen die Anwendung von IAS 39 für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2023 beginnen, zulässig bleibt.

Und was ist in der Pipeline für das Geschäftsjahr 2022?

  • Neuerungen aus dem Annual Improvements Project – Zyklus 2018-2020
  • Änderungen an IAS 16 [Property, plant and equipment] in Bezug auf Erlöse, die vor Beginn der beabsichtigten Nutzung erzielt werden
  • Anpassungen an IAS 37 [Provisions] bezüglich belastender Verträge
  • Formale Änderung an IFRS 3 [Business Combinations] bezüglich eines Verweises auf das Rahmenkonzept

Long story short…

Die gute Nachricht für die Finanzberichterstattung 2021?

Wie schon im Vorjahr treten für das Geschäftsjahr 2021 keine gänzlich neuen Standards oder Interpretationen in Kraft.

Aber der Teufel steckt im Detail…

Neben der zweiten Phase des Projekts zur IBOR-Reform dürfen auch die kleineren Standardänderungen nicht Vergessenheit geraten.

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