Mit einem 21-seitigen Schreiben konkretisiert und erläutert das BMF die Änderungen beim häuslichen Arbeitszimmer (BMF-Schreiben, vom 15.8.2023 – IV C 6 – S 2145/19/10006 :027). Es gibt einige Zweifelsfragen, die darin behandelt werden und die viele Mandanten umtreiben:
- Wer kann ab 2023 überhaupt noch die vollen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen?
- Warum gibt es jetzt zwei pauschale Abzugsmöglichkeiten bis 1.260 € pro Jahr?
- Wie werden bei der Homeoffice-Pauschale Tage berücksichtigt, an denen ich sowohl zu Hause als auch Auswärts oder in der ersten Arbeitsstelle gearbeitet habe?
- Welche beruflichen und räumlichen Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten für ein Arbeitszimmer oder die Homeofficepauschale angesetzt werden können, erklärt das umfangreich aktualisierte Video „Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können“. Das Video ist bereits auf Ihrer Webseite veröffentlicht.
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