Dienstwagen: So wird die private Mitbenutzung versteuert

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Einen Dienstwagen nutzen Sie in der Regel nicht nur beruflich, sondern auch für private Fahrten. Dafür verlangt das Finanzamt Steuern. Die werden pauschal ermittelt, mit der sog. 1-%-Methode. Sie können aber auch ein Fahrtenbuch führen. Das Video zeigt, wie die beiden Methoden funktionieren.