Mit Umsetzung der Grundsteuerreform müssen bundesweit ca. 36 Millionen Einheiten neu bewertet werden. Das bedeutet für Privatpersonen und Unternehmen einen erheblichen Aufwand. Wir unterstützen Sie dabei Ihre Pflichten zu erfüllen.
Ab 1.1.2022 startet die Grundsteuerreform. Schon bald müssen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben, mit der der Grundstückswert neu berechnet wird. Wie die Grundsteuer künftig ermittelt wird, zeigt unser nachstehendes Mandantenvideo zum Thema Grundsteuerreform.

Weitergehende Informationen einschließlich Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf unserer Sonderseite

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Grundsteuerreform - Was sich für Eigentümer ändert und wie viel Sie künftig zahlen müssen

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Ab 1.1.2022 startet die Grundsteuerreform. Schon bald müssen Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben, mit der der Grundstückswert neu berechnet wird. Wie die Grundsteuer künftig ermittelt wird, zeigt dieses Video.

Grundstückseigentümer müssen nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gerne an uns unter

Sprechen Sie uns gerne an.

grundsteuer@schlecht-partner.de