24.06.2021 Kategorien: Compliance, Steuerrecht

Gerne möchten wir auf ein besonderes Risiko der Grunderwerbsteuer bei Share Deals im Übergangszeitraum (30.06. / 01.07.2021) zum reformierten Grunderwerbsteuergesetz hinweisen.

So droht hier im Einzelfall eine doppelte Grundewerbsteuerbelastung bei Share Deals.

Sie finden hierzu unsere Kurzinfo unter nachstehendem Link:

SuP Kurzinfo: Risiko Grunderwerbsteuer bei Share Deals