Gerne möchten wir auf ein besonderes Risiko der Grunderwerbsteuer bei Share Deals im Übergangszeitraum (30.06. / 01.07.2021) zum reformierten Grunderwerbsteuergesetz hinweisen.
So droht hier im Einzelfall eine doppelte Grundewerbsteuerbelastung bei Share Deals.
Sie finden hierzu unsere Kurzinfo unter nachstehendem Link:
SuP Kurzinfo: Risiko Grunderwerbsteuer bei Share Deals