16.11.2022 Kategorien: Compliance, Steuerrecht

Angesichts immer neuer Inflations-Höchstständen bei gleichzeitig fehlenden Fachkräften ist der Druck groß, #Arbeitnehmern finanziell etwas Gutes zu tun. Mit der #Inflationsausgleichsprämie ist das bis Ende 2024 steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Bis zu 3.000 € sind begünstigt. Allerdings unter bestimmten Bedingungen.
Gerne können Sie sich hierzu unser neues Video „Inflationsausgleichsprämie: Das gilt für Jobwechsler, Sachlohn, Mehrfachzahlungen und andere Sonderfälle“ anschauen.

Das Video gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen, u.a.
– Welche Arbeitnehmer können die Prämie bekommen?
– Kann ich Weihnachtsgeld oder sonstige Zahlungen in die Prämie umwandeln?
– Darf die Auszahlung auch auf mehrere Termine aufgeteilt werden?
– Was ist mit Arbeitnehmern, die neu in den Betrieb kommen?

Zum Video: Inflationsausgleichsprämie [Video]