31.01.2023 Kategorien: Erneuerbare Energien, Immobilien, Steuerrecht

Mit dem Ausbruch des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine wurde Europa und insbesondere auch Deutschland in eine Energiekrise geworfen.

Dass Bürger ihren Strom in ressourcenschonender Weise ganz oder teilweise selbst erzeugen, ist nicht nur ein Mittel gegen die Auswirkungen der Energiekrise vielmehr entspricht es auch dem politischen Willen, den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern Dem trägt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Rechnung.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 soll ab dem 01 01 2023 für die Errichtung und Inbetriebnahme kleinerer Photovoltaikanlagen ein Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer gelten.

Die vorliegende Mandanten Information gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb Ihrer eigenen Photovoltaikanlage Bei Fragen Sprechen Sie uns an! Wir stehen zu Ihrer Verfügung

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