04.04.2024 Kategorien: Compliance, Newsletter, Steuerrecht

Im Zuge des nun beschlossenen Wachstumschancengesetzes (Überblick der Änderungen) hat der Gesetzgeber u.a. die Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 beschlossen.

So ist ab dem 1. Januar 2025 das Entgegennehmen elektronischer Rechnungen für B2B-Geschäfte im Inland obligatorisch. Es ist daher ratsam, dass Unternehmer und Unternehmen die erforderlichen Schritte vorbereiten, um diese digitalen Dokumente zu empfangen. Die Bemühungen, die für die Einhaltung dieser rechtlichen Anforderungen erforderlich sind, variieren je nach dem Grad der Digitalisierung innerhalb der jeweiligen Einrichtungen. Eine frühzeitige Planung und Anpassung der Prozesse im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung wird dringend empfohlen.

Um Sie hierbei zu unterstützen haben wir Ihnen anbei ein info-Dokument vorbereitet, welches die wesentlichen Pflichten, die Übergangsphase sowie weitere Hiwneise aufführt, vorbereitet. Wir empfehlen Ihnen dringend sich der Thematik aktiv anzunehmen.

Hierbei stellen sich insbesondere Fragen an die eigene EDV und Programmanwendungen.

Bitte finden Sie hier unseren SuP OnePager zum Thema E-Rechnung.