07.06.2024 Kategorien: Compliance, Newsletter, Steuerrecht

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat am 2. Juni 2024 einen Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Bürger und Unternehmen veröffentlicht.

Was sind die konkreten Erleichterungen?

  • Angepasste steuerliche Vorauszahlungen: Um Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren, können steuerliche Vorauszahlungen angepasst werden.
  • Stundung von Steuerbeträgen: Fällige Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträge können gestundet werden.
  • Erleichterungen beim Spendennachweis: Es gibt vereinfachte Verfahren zur Vorlage von Spendennachweisen.
  • Aufschub von Vollstreckungen: In begründeten Fällen ist es möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass hierfür Säumniszuschläge anfallen.

Wie können Sie Unterstützung erhalten?

Alle Betroffenen können sich direkt an das jeweils zuständige Finanzamt wenden. Das zuständige Finanzamt sowie die entsprechenden Kontaktinformationen können Sie hier abrufen.

Der vollständige Erlass ist auf der Homepage des Finanzministeriums des Landes Baden-Württemberg verfügbar.