Finanzminister Lindner hat Pläne zur Stimulation der Wirtschaft durch verschiedene Maßnahmen für Unternehmen, einschließlich Investitionsprämien, Forschungsförderung und steuerlichen Erleichterungen, angekündigt. Es wird erwartet, dass dieses Paket an Gesetzen eine jährliche Entlastung von rund sechs Milliarden Euro bieten wird. Angesichts der anhaltenden Schwäche der deutschen Wirtschaft ist Lindner bestrebt, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen einzuführen. Laut ARD-Hauptstadtstudio sollen diese Maßnahmen im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, kurz Wachstumschancengesetz, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beitragen. „Die Wirtschaft braucht Impulse – und selten war das so dringend wie jetzt“, kommentierte Finanzminister Lindner auf Twitter.
- Investitionsprämie: Firmen, die ihre Energie- und Ressourceneffizienz im Rahmen eines Energiesparkonzepts verbessern, sollen bis 2027 unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der Investition erhalten, maximal aber 30 Mio. EUR. „Es entsteht der konkrete Anreiz eines schnelleren Umstiegs in die Klimaneutralität für Betriebe“, hieß es im Finanzministerium.
- Steuerliche Forschungsförderung: Bisher waren bei Forschung und Entwicklung nur Personalkosten förderfähig. Dies soll ausgeweitet werden auf anteilige Investitionskosten. Insgesamt sollen künftig bis zu 70 Prozent des Auftragswerts förderfähig sein.
- Verlustverrechnung: Mit dem Verlustrücktrag kann ein Verlust mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden. Dadurch verringert sich die Steuerlast für das Vorjahr. Dieser Rücktrag soll nun auf drei Jahre ausgeweitet werden. Die zuletzt temporär erhöhte Betragsgrenze von 10. Mio. EUR soll dauerhaft gelten. Von 2024 bis 2027 sollen Beschränkungen auch beim Verlustvortrag aufgehoben werden. Das soll die Bereitschaft erhöhen, unternehmerische Risiken einzugehen.
- Bürokratische Hürden: Neben den größeren steuerlichen Erleichterungen will Lindner diverse bürokratische Hürden abbauen. Meldeverfahren und Buchführungspflichten sollen vereinfacht und Daten statt auf Papier elektronisch übermittelt werden.
Im Zentrum des geplanten Gesetzes steht eine Investitionsprämie, die als Anreiz für Unternehmen dienen soll, stärker in Energie- und Ressourceneffizienz zu investieren. Kreise aus dem Ministerium äußerten, dass solche Investitionen in klimafreundliche Technologien durch diese Prämie finanziell attraktiver und ein rascherer Übergang zur Klimaneutralität für Unternehmen begünstigt werden würde.
Die vorgeschlagene Prämie, unabhängig vom Gewinn und in Höhe von 15 Prozent der Investition (maximal jedoch 30 Millionen Euro), soll für Wirtschaftsgüter in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz von 2024 bis 2027 gewährt und auf die Einkommenssteuer angerechnet werden.
Des Weiteren plant das Ministerium eine steuerliche Förderung der Forschung. Dies soll erreicht werden, indem die aktuelle Bemessungsgrundlage verdreifacht und der Bereich der förderfähigen Aufwendungen erweitert wird. Darüber hinaus sollen Unternehmen künftig in der Lage sein, mehr Verluste mit Gewinnen aus anderen Geschäftsjahren zu verrechnen, und es sollen mehr Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter möglich sein.