11.04.2025 Kategorien: Compliance, Leseempfehlungen, Newsletter, Steuerrecht

Am 9. April 2025 haben sich CDU, CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ verständigt. Der 146 Seiten starke Vertrag enthält unter anderem zentrale Leitlinien zur künftigen Steuerpolitik der Bundesregierung.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die geplanten steuerlichen Maßnahmen, die insbesondere für Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien von Bedeutung sein werden:

Unternehmenssteuern und Investitionsförderung

  • Degressive Abschreibung: Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen mit einem Satz von 30 % in den Jahren 2025 bis 2027 („Investitions-Booster“).

  • Körperschaftsteuer: Ab dem 1. Januar 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden – von derzeit 15 % auf künftig 10 % im Jahr 2032.

  • Rechtsformneutrale Besteuerung: Verbesserungen beim Optionsmodell sowie bei der Thesaurierungsbegünstigung sind geplant, um insbesondere Personengesellschaften steuerlich zu entlasten.

Einkommensteuer

  • Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch tarifliche Anpassungen – konkrete Maßnahmen sind noch nicht benannt.

  • Familienförderung: Die Entlastungswirkung von Kinderfreibetrag und Kindergeld soll schrittweise angleichen.

  • Alleinerziehende: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht bzw. weiterentwickelt.

  • Spitzensteuersatz: Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

  • Solidaritätszuschlag: Bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.

Gewerbesteuer

  • Mindesthebesatz: Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer von 200 % auf 280 %.

  • Bekämpfung von Scheinsitzverlegungen: Gezielte Maßnahmen gegen die Verlagerung von Unternehmenssitzen in sogenannte Gewerbesteueroasen.

Internationale Unternehmensbesteuerung

  • Globale Mindeststeuer: Eine nationale Umsetzung wird derzeit nicht angestrebt, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Konzerne zu vermeiden. Internationale Entwicklungen sollen weiter beobachtet werden.

Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit

  • Steuerfreie Überstundenvergütung: Zuschläge für freiwillige Mehrarbeit über tarifliche Arbeitszeit hinaus sollen steuerfrei gestellt werden.

  • Längeres Arbeiten im Ruhestandsalter: Wer nach Erreichen des Rentenalters freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 EUR Monatsgehalt steuerfrei beziehen können.

  • Prämien für Arbeitszeitausweitung: Steuerliche Begünstigung von Prämien für den Übergang von Teil- auf Vollzeit – unter Berücksichtigung von Maßnahmen gegen Mitnahmeeffekte.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

  • Dauerhafte Senkung: Ab dem 1. Januar 2026 wird der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft festgeschrieben.

Förderung des Ehrenamts

  • Übungsleiterpauschale: Erhöhung auf 3.300 EUR jährlich.

  • Ehrenamtspauschale: Anhebung auf 960 EUR jährlich.

Vollständiger Koalitionsvertrag

Den vollständigen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD finden Sie hier:
👉 Koalitionsvertrag 2025 – PDF herunterladen